Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im On Demand-Verkehr im Linienbündel „Miltenberg-Süd“

Miltenberg, Saksa | Landratsamt Miltenberg
Julkaistu 1 kuukausi sitten | 28.10.2025 Alkuperäinen ilmoitus

Der Landkreis Miltenberg (im Folgenden auch als "zuständige Behörde" bezeichnet) ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr gemäß Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG und damit gemäß Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG zugleich die zuständige Behörden nach der VO (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Miltenberg einschließlich ausbrechender Linien einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) mit Betriebsbeginn 01.01.2027 zu erteilen. Der ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste ÖPNVs im Sinne von § 8 PBefG im Linienverkehr (gem. § 42 PBefG) und Linienbedarfsverkehr (gem. § 44) bzw. On Demand-Verkehr.
Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt.
Hinsichtlich der Anforderungen an die Angebotsgestaltung sowie der einzuhaltenden Betriebsqualitäten sind die im Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain (https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html) beschriebenen Anforderungen zu beachten und einzuhalten. Relevant sind insbesondere die im Nahverkehrsplan (NVP) in den Abschnitten 5 „Anforderungsprofil–Angebotsstandards“ und 6 „Anforderungsprofil–Qualitätstandards“ definierten Standards.
Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens auf Verlangen des Auftraggebers an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden muss.
Soweit sich in dieser Bekanntmachung Unterschiede oder Widersprüche gegenüber dem Nahverkehrsplan ergeben, gehen die Angaben dieser Bekanntmachung vor.
Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21 IV S. 2 PBefG nur für die Gesamtleistung in Betracht (keine Teilentbindung). Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer Umstände eine Entbindung von der gesamten Betriebspflicht angezeigt ist, kommt diese nach Auffassung der zuständigen Behörden/Aufgabenträger nur mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist, um eine lückenlose Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind mindestens 24 Monate. Hierzu sind deshalb im ausreichenden Maße Rückstellungen zu bilden, falls trotzdem ausnahmsweise eine Entbindung von der Betriebspflicht notwendig wird.
Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II S. 3 PBefG i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach.
Umfang des öffentlichen Dienstleistungsauftrags
Vergeben wird die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren (Linienverkehr nach § 42 PBefG) und vom On Demand-Verkehren (Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG).
Der Linienverkehr- und der On Demand-Verkehr sollen sich in zeitlicher Hinsicht ergänzen. Der Linienverkehr umfasst insbesondere die zur Schülerbeförderung notwendigen Fahrten in der Hauptverkehrszeit von Betriebsbeginn bis 8:00 sowie in der Normalverkehrszeit von 12:00–16:00. Betriebszeit des On Demand-Verkehrs ist an allen Werktagen von 8:00–20:00 und Samstagen (ohne Feiertage) von 9:30–17:00. Eine zentrale Aufgabe beider Verkehre ist die Zubringerfunktion zum SPNV.
Linienverkehr
Der ÖDA wird nach aktuellem Stand im Linienverkehr eine Fahrleistung ca. 480.000 Nutzwagenkilometer pro Jahr auf den folgenden Linien umfassen:
Linie 80: Miltenberg–Großheubach/Bürgstadt–Miltenberg
Linie 82: Miltenberg–Eichenbühl–Höhenorte u. zurück
Linie 84: Miltenberg–Breitendiel–Mainbullau–Weilbach–Amorbach und zurück
Linie 86: Miltenberg–Rüdenau–Kleinheubach–Laudenbach u. zurück
Linie 88: Breitendiel–Stadtverkehr Miltenberg u. zurück
Linie 93: Schneeberg/Kirchzell–Amorbach–Kleinheubach–WIKA–Wörth– Glanzstoffwerke u. zurück
Linie 94: Amorbach–Weilbach–Weckback–Gönz u. zurück
Linie 95: Amorbach–Kirchzell–Watterbach–Breitenbuch/Ottorfszell u. zurück
Linie 96: Amorbach–Buch–Preunschen–Mörschenhardt–Mudau u. zurück
Linie 97: Amorbach–Schneeberg–Gottersdorf–Reichardtshausen–Neudorf–Amorbach
Linie 98: Amorbach–Beuchen/Boxbrunn–Eulbach u. zurück
Linie 99: Amorbach–Schneeberg–Hambrunn–Zittenfelden u. zurück

On Demand-Verkehr
Der On Demand-Verkehr erfolgt auf telefonische oder App-basierte Bestellung durch den Fahrgast.
Die Betriebsleistung ist von der Nachfrage abhängig. Die zuständige Behörde rechnet mit ca. 15.000 Fahrerstunden pro Jahr.
Das Bediengebiet umfasst 2 Zonen. Zone 1: Amorbach, Kirchzell, Schneeberg und Weilbach (jeweils mit Ortsteilen). Zone 2: Eichenbühl, Neunkirchen, Rüdenau, Miltenberg (Hauptort) und Kleinheubach (jeweils mit Ortsteilen).
Der On Demand-Verkehr ist innerhalb der beiden Zonen als Flächenbetrieb zu gestalten. Es gibt keine festgelegten Linien und keinen Fahrplan. Die Beförderung erfolgt vom Einstiegsort direkt zum Zielort. Der Verlauf der Fahrt ergibt sich aus den verschiedenen, gebündelten Fahrtwünschen der Fahrgäste.
Fahrten zwischen den beiden Zonen sind nicht vorgesehen. Der Hauptort von Miltenberg sowie Kleinheubach sind nur Start- bzw. Zielgebiete. Ein On Demand-Verkehr ausschließlich innerhalb dieser beiden Teilgebiete ist nicht geplant. Für die Gemeinden Eichenbühl und Neunkirchen müssen keine direkten On Demand-Fahrten nach Miltenberg angeboten werden. In Eichenbühl ist die Anschlusssicherung an den Linienbus in Richtung Miltenberg zu gewährleisten.
Das Angebot im On Demand-Verkehr ist so zu gestalten, dass mind. 90% aller Anfragen für die genannten Betriebszeit durchgeführt werden können und die maximale Zeitverschiebung zwischen gewünschter und tatsächlicher Abfahrtszeit nicht über 45 Minuten liegt. Entsprechend vorliegenden Untersuchungen sind zur Sicherung dieser Standards in Abhängigkeit von der Entwicklung der Nachfrage zwei bis drei Fahrzeuge je Zone notwendig.
Das erforderliche Hintergrundsystem zur Bestellung und Disposition des On Demand-Verkehrs wird vom Aufgabenträger beigestellt.

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