Los 1 – ThAi.7018 – Kontrollprüfung Erdbau DRV und FluMu, Los 2 – GuAu.7028 – Kontrollprüfung Erdbau BA1 und BA2

München, Saksa | WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH
Julkaistu 1 viikko sitten | 1.7.2026 Määräaika: 3 viikkoa kuluttua | 31.7.2026 10:00 Alkuperäinen ilmoitus

Los 1: Die Untersuchungen sind an vom AN zu entnehmenden, gestörten Bodenproben durchzuführen. Je
nach Baufortschritt und Erfordernis werden die einzelnen Leistungen kurzfristig vom AG angefordert.
Der AN ist verpflichtet, diese binnen 24 Stunden nach Aufforderung durch den AG auszuführen und
das Ergebnis dem AG mitzuteilen. Um eine wirksame Kontrollprüfung durch den AG sicherzustellen,
müssen die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen spätestens am vierten Werktag nach Probenahme beim AG vorliegen. Die Ergebnisse der Haufwerksbeprobungen müssen spätestens 14 Werktage nach Probenahme vorliegen.
Im Wesentlichen sind die folgenden Leistungen auszuführen:
Im Feld / vor Ort: • Entnahme von gestörten Bodenproben
• Bestimmung der Dichte des Bodens im Feld
• Durchführung von Lastplattenversuchen
• Anfertigung einer Lageskizze / Ortsbeschreibung der Probenahme- bzw. Prüfstelle
• Einmessen der Lage (Gauß-Krüger-Koordinaten) und Höhenlage der Probenahme- und Prüfstellen
• Entnahme von Haufwerksmischproben inkl. Dokumentation gem. LAGA PN98,
Im Labor / Büro:
• Prüfplan mit Festlegung der Anzahl der Prüfstellen anhand des QS-Plans Erdbau des AN Tiefbau (siehe Anlage 1)
• Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Nasssiebung sowie durch Nasssiebung und Sedimentation, Fließ- und Ausrollgrenzen, Glühverlust
• Bestimmung der Proctordichte
• Deklarationsanalytik der Haufwerksmischproben nach Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Tagebauen und Brüchen (Eckpunktepapier) oder anderen Regelwerken.
Los2: Die Untersuchungen sind an vom AN zu entnehmenden, gestörten Bodenproben durchzuführen. Je nach Baufortschritt und Erfordernis werden die einzelnen Leistungen kurzfristig vom AG angefordert.
Der AN ist verpflichtet, diese binnen 24 Stunden nach Aufforderung durch den AG auszuführen und das Ergebnis dem AG mitzuteilen. Um eine wirksame Kontrollprüfung durch den AG sicherzustellen,
müssen die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen spätestens am vierten Werktag nach Probenahme beim AG vorliegen. Die Ergebnisse der Haufwerksbeprobungen müssen spätestens 14
Werktage nach Probenahme vorliegen.
Im Wesentlichen sind die folgenden Leistungen auszuführen:
Im Feld / vor Ort:
• Entnahme von gestörten Bodenproben
• Bestimmung der Dichte des Bodens im Feld
• Durchführung von Lastplattenversuchen
• Anfertigung einer Lageskizze / Ortsbeschreibung der Probenahme- bzw. Prüfstelle
• Einmessen der Lage (Gauß-Krüger-Koordinaten) und Höhenlage der Probenahme- und Prüfstellen
• Entnahme von Haufwerksmischproben inkl. Dokumentation gem. LAGA PN98.
Im Labor / Büro:
• Prüfplan mit Festlegung der Anzahl der Prüfstellen anhand des QS-Plans Erdbau des AN Tiefbau
• Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Nasssiebung sowie durch Nasssiebung und Sedimentation, Fließ- und Ausrollgrenzen, Glühverlust
• Bestimmung der Proctordichte
• Deklarationsanalytik der Haufwerksmischproben nach Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Tagebauen und Brüchen (Eckpunktepapier) oder anderen Regelwerken

Ilmoitusnumero 454847-2026
Ilmoitusta kuvaavat CPV-Koodit Geotekniset palvelut (71332000)
EUVL S 125/2026
Ilmoitustyyppi Hankintailmoitus (tarjouspyyntö)
Aluekoodi
Osoitetiedot WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH
München
evergabe@wiges-gmbh.de
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/454847-2026
Osoite, johon tarjoukset tai osallistumispyynnöt on lähetettävä
Liitteet
Lähde TED