Hochbauvorhaben I Projektmanagement I Rahmenvereinbarung – Sicherheitszentrum des Landespolizeikommandos St. Pölten

St. Pölten, Itävalta | Land Niederösterreich, p.A. Amt der NÖ-Landesregierung, Abteilung Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Julkaistu 3 kuukautta sitten | 11.9.2025 Alkuperäinen ilmoitus

Das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung hat zur Durchführung von diversen Hochbauvorhaben, in denen es als Bauherr auftritt, eine externe Projektsteuerung und Projektleitung (Projektmanagement) ausgeschrieben. Zu diesem Zweck hat das Land NÖ mit 3 Unternehmen eine (mehrjährige) Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Konkret handelt es sich um einen Abruf betreffend das Sicherheitszentrum des Landespolizeikommandos St. Pölten. Es wurde von einem Aufwand in Höhe von insgesamt 21.580 Stunden ausgegangen, wodurch sich eine bewertungsrelevanter Gesamtpreis von EUR 1.974.250 exkl USt ergab.

Im gegenständlichen Fall wurden nach Beauftragung Änderungen am Projekt notwendig. Diese ergaben sich zunächst durch die fehlende Klarheit zur Grundstückssituation. Zusätzlich ergab sich die Verzögerung durch die Erarbeitung und Abstimmung der vertraglichen Grundlagen zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften, die erheblich länger dauerte als ursprünglich avisiert. Erst im Sommer 2023 konnte eine Freigabe der Gremien herbeigeführt werden (Grundsatzbeschluss). Zusätzlich führten auch die Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie und den russischen Angriffskrieg in der Ukraine dazu, dass der ursprünglich avisierte Zeitplan nicht eingehalten werden konnte. Alle diese Änderungen waren für den Auftraggeber nicht vorhersehbar.
Während das Projekt ursprünglich eine geplante Dauer von 69 Monaten aufwies, wurde diese durch Verschiebungen und Nachplanungen im Zuge der Änderungen auf nunmehr 90 Monate verlängert. Der Gegenstand des Auftrags ist nach wie vor die Projektleitung und Projektsteuerung für das SHZ St. Pölten, der Gesamtcharakter des Auftrags wird durch die Änderungen daher nicht berührt.
Nach § 365 Abs 3 Z 6 BVergG liegt eine unwesentliche Vertragsänderung vor, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich wurde, die ein seiner Sorgfaltspflicht nachkommender Auftraggeber nicht vorhersehen konnte und der Gesamtcharakter des Auftrages nicht geändert wird. Dies ist im gegenständlichen Fall gegeben.

Ilmoitusnumero 596639-2025
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EUVL S 175/2025
Ilmoitustyyppi Lisätietoilmoitus
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Osoitetiedot Land Niederösterreich, p.A. Amt der NÖ-Landesregierung, Abteilung Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
St. Pölten
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