Die Beschaffung umfasst ein breites Spektrum an Leistungen in den Bereichen Oberbau, Kabeltiefbau, Freianlagen, KIB, Oberleitung, EEA 50Hz, Verkehrsstationen, TK, und LST.
Diese Leistungen werden im Rahmen der Generalsanierung der Strecke Hamburg-Berlin in der Totalsperrung vom 01.08.2025 - 30.04.2026 erbracht.
Die anstehenden Maßnahmen sind im Folgenden aufgeführt:
1. Weichenerneuerungen
2. Neubau von Weichenverbindungen
3. Bau neuer Überleitstellen
4. Dazugehörige elektrische Energieanlagen (EEA) / Telekommunikation
5. Neubau von Weichenheizstationen
6. Anpassung und Neubau von Oberleitungsanlagen
7. Kabeltiefbau
8. Gleiserneuerungen und Schienenerneuerungen inklusive LST-Begleitarbeiten
9. Erneuerung eines Durchlasses
10. Neubau bzw. Rückbau von Bahnsteigen
11. Bahnsteigverlängerungen
12. Ersatz von bestehenden Lärmschutzwänden (LSW)
13. Maßnahmen Freianlagen für ESTW Modulgebäude
019: Im Rahmen der AvL 017 wurde zur Sicherstellung der termingerechten Umsetzung der Baumaßnahme angeordnet, die Kabel
6053 und 6054 in ihre Endlage zu bringen. Im Zuge der weiteren Arbeitsvorbereitung sowie der örtlichen Begehung der
Trassenbereiche wurde festgestellt, dass die vorhandenen Kabeltrassen derzeit nicht in einem Zustand sind, der eine
unmittelbare Verlegung der Kabel in Endlage ermöglicht.
Die betroffenen Trassenabschnitte sind teilweise durch Bewuchs überwachsen sowie durch anstehenden Schotter und
Ablagerungen überdeckt. Dadurch ist die Zugänglichkeit der Trasse eingeschränkt und eine fachgerechte Durchführung der
Verlegearbeiten nicht möglich. Zur Vorbereitung der Kabelverlegung ist daher zunächst eine Beräumung der betroffenen
Trassenbereiche erforderlich. Hierbei sind insbesondere vorhandener Bewuchs sowie Schotter aus dem unmittelbaren
Arbeitsbereich der Kabeltrasse zu entfernen.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass sich die betroffenen Kabel aktuell in Flexrohren befinden, welche für die endgültige
Verlegung der Kabel in Endlage nicht erforderlich sind. Zur ordnungsgemäßen Herstellung der Endlage der Kabel 6053 und 6054
ist es daher notwendig, die Kabel aus den vorhandenen Flexrohren herauszunehmen.
Die hierbei anfallenden leeren Flexrohre sind aufzunehmen und in die hierfür vorgesehenen Sammel- bzw. Entsorgungsbehälter
zu verbringen. Diese Maßnahme dient sowohl der Herstellung der erforderlichen Arbeitsfreiheit entlang der Kabeltrasse als auch
der ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. Weiterbehandlung der ausgebauten Materialien.
Die beschriebenen Maßnahmen stellen zusätzliche vorbereitende Arbeiten dar, die im ursprünglichen Leistungsumfang nicht
vorgesehen waren, jedoch zur Umsetzung der mit AvL 017 angeordneten Verlegung der Kabel 6053 und 6054 in Endlage
zwingend erforderlich sind.
Durch die Durchführung dieser Arbeiten wird sichergestellt, dass die anschließende Verlegung der Kabel in Endlage fachgerecht,
sicher und innerhalb der vorgesehenen Bauablaufplanung erfolgen kann. //
002 AvL Im Rahmen der Bauleistung der Generalsanierung Hamburg-Berlin, Raumlos 1, ist ein AN mit Arbeiten an Kabelkanälen
beauftragt. Hierfür ist eine vorzeitige Baufeldfreimachung notwendig. //
0010 AvL Im Rahmen der Bauleistung der Generalsanierung Hamburg-Berlin, Raumlos 1 sind im Bereich Aumühle und Bergedorf die
Überprüfung der gemessenen Toleranzüberschreitungen und wenn nötig entsprechende Nachbesserungsarbeiten der
Oberleitungsanlage notwendig. //
0015 AvL Im Rahmen der Bauleistung der Generalsanierung Hamburg-Berlin, Raumlos 1 sollen aufgrund zusätzlicher SE2 im Bereich SPL Erdungen
entfernt sowie geeignete Ersatzmaßnahmen zur Erdung durchgeführt werden. //
025 Im Zuge der Ausführung wurde festgestellt, dass die vorhandene Kabelführung im Baufeld sowie der Zustand der LWL-Kabel
nicht vollständig den geplanten bzw. erforderlichen Gegebenheiten entspricht. Insbesondere bestehen offene Punkte im Bereich
des KTB, die vor der weiteren Bauausführung zu klären und zu dokumentieren sind.
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und dauerhaft funktionsfähigen Kabelführung ist daher zunächst eine Begehung
erforderlich, in deren Rahmen der aktuelle Zustand der im Baufeld befindlichen LWL-Kabel aufgenommen und bewertet wird. Auf
Grundlage dieser Bestandsaufnahme sind die weiteren Maßnahmen festzulegen.
Darüber hinaus ergibt sich die Notwendigkeit, sämtliche Kabel, die nicht eindeutig von den TK-Kabeln getrennt werden können, in
das vorgesehene finale Führungssystem (Kabeltröge) zu überführen. Dies dient der strukturierten, sicheren und regelkonformen
Führung der Kabel sowie der Vermeidung von Beeinträchtigungen im weiteren Bauablauf.
Die Änderung umfasst somit sowohl die zusätzliche Bestandsaufnahme als auch die Anpassung der Kabelführung einschließlich
aller hierfür erforderlichen Nebenarbeiten. Ziel ist es, eine technisch einwandfreie, nachvollziehbare und dauerhaft sichere
Infrastruktur im Baufeld herzustellen. //
026 Im Zuge der Bauausführung im Bereich Billwerder wurde festgestellt, dass die im Leistungsverzeichnis vorgesehenen
Rammgründungen für die OLA-Maste in der vorliegenden Form nicht ausgeführt werden können bzw. nicht den Anforderungen
der Ausführungsplanung entsprechen. In der Ausführungsplanung sind die betreffenden Gründungen abweichend als
Ortbetongründungen vorgesehen.
Die vertraglich geschuldete Leistung umfasste die Herstellung von Gründungen für OLA-Maste entsprechend den Vorgaben des
Leistungsverzeichnisses, insbesondere in Form von Rammgründungen. Die Herstellung von Ortbetongründungen war hierin nicht
vorgesehen.
Zur Umsetzung der planerischen Vorgaben sowie zur Sicherstellung einer technisch geeigneten und standsicheren Gründung ist
es erforderlich, die vier betroffenen Gründungen in Billwerder als Ortbetongründungen herzustellen. Hierfür sind neben den
vorbereitenden Erdarbeiten insbesondere Schal- und Bewehrungsarbeiten sowie die Herstellung der Betonfundamente
einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen durchzuführen.
Die beschriebenen Leistungen stellen eine Abweichung von der ursprünglich vorgesehenen Ausführungsart dar und gehen über
den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang hinaus. Es handelt sich somit um eine geänderte Leistung, bei der die
Ausführungsart der Gründung an die Vorgaben der Ausführungsplanung angepasst wird.
Die Durchführung der Maßnahme ist zur Einhaltung der planerischen Anforderungen sowie zur Gewährleistung der
Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der OLA-Maste zwingend erforderlich. //
| Ilmoitusnumero | 275064-2026 |
|---|---|
| Ilmoitusta kuvaavat CPV-Koodit | Putkijohtojen, tietoliikenne- ja voimalinjojen, teiden, lentokenttien ja rautateiden rakentamistyöt; maanpinnoitus (45230000), Radan purkutyöt (45234113), Ajojohtojärjestelmän rakennustyöt (45234160), Rautatievaihteiden lämmitysjärjestelmä (34944000), Liikennöinti- ja kuljetusalan rakennukset (45213300) |
| EUVL S | 78/2026 |
| Ilmoitustyyppi | Lisätietoilmoitus |
| Aluekoodi | |
| Osoitetiedot |
Vergabekammer des Bundes Bonn vk@bundeskartellamt.bund.de https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/275064-2026 |
| Osoite, johon tarjoukset tai osallistumispyynnöt on lähetettävä | |
| Liitteet | |
| Lähde | TED |