Hauptbauleistungen Generalsanierung Hamburg-Berlin, Abschnitt Hamburg Rothenburgsort(e)–Büchen(e)

Bonn, Saksa | Vergabekammer des Bundes
Julkaistu 1 kuukausi sitten | 8.9.2026 Alkuperäinen ilmoitus

Die Beschaffung umfasst ein breites Spektrum an Leistungen in den Bereichen Oberbau, Kabeltiefbau, Freianlagen, KIB, Oberleitung, EEA 50Hz, Verkehrsstationen, TK, und LST.
Diese Leistungen werden im Rahmen der Generalsanierung der Strecke Hamburg-Berlin in der Totalsperrung vom 01.08.2025 - 30.04.2026 erbracht.
Die anstehenden Maßnahmen sind im Folgenden aufgeführt:

1. Weichenerneuerungen
2. Neubau von Weichenverbindungen
3. Bau neuer Überleitstellen
4. Dazugehörige elektrische Energieanlagen (EEA) / Telekommunikation
5. Neubau von Weichenheizstationen
6. Anpassung und Neubau von Oberleitungsanlagen
7. Kabeltiefbau
8. Gleiserneuerungen und Schienenerneuerungen inklusive LST-Begleitarbeiten
9. Erneuerung eines Durchlasses
10. Neubau bzw. Rückbau von Bahnsteigen
11. Bahnsteigverlängerungen
12. Ersatz von bestehenden Lärmschutzwänden (LSW)
13. Maßnahmen Freianlagen für ESTW Modulgebäude

0331/175
Im Zuge der Herstellung der Querung für die Weichenheizungsanlage W1 in Bergedorf ergab sich während der Bauausführung zusätzlicher Abstimmungs- und Planungsbedarf hinsichtlich der vorgesehenen Querung im Bereich der bestehenden Lärmschutzwand. Die ursprünglich vorgesehene Ausführung konnte aufgrund technischer Randbedingungen sowie örtlicher Gegebenheiten nicht wie geplant umgesetzt werden. Insbesondere bestand Klärungsbedarf hinsichtlich der Durchquerung des Betonsockels der bestehenden Lärmschutzwand und der hierfür zulässigen Ausführungsweise.
Im Rahmen einer örtlichen Begehung wurde zunächst entschieden, einen neuen Schacht der Größe V im Gleisbereich herzustellen. Hierfür wurden das erforderliche Schachtmaterial vom Lagerplatz Krabbenkamp zum Einbauort transportiert sowie die erforderlichen Erdarbeiten zur Herstellung der Baugrube ausgeführt. Nach Herstellung der Baugrube und weiterer Prüfung der örtlichen Situation wurde jedoch festgelegt, die vorgesehene Schachtherstellung nicht weiterzuverfolgen und stattdessen eine alternative technische Lösung umzusetzen.
Infolge dieser Umplanung konnten die bereits vorbereiteten Leistungen nicht genutzt werden. Die hergestellte Baugrube musste wieder verfüllt und verdichtet werden. Darüber hinaus war das bereits angelieferte Schachtmaterial wieder aufzunehmen und vom Einbauort abzutransportieren. Die vorbereiteten Leistungen dienten somit ausschließlich der Umsetzung der zunächst abgestimmten, später jedoch verworfenen Ausführungsvariante.
Die Bauüberwachung bestätigt in ihrer fachtechnischen Stellungnahme, dass kurz vor der Ausführung aufgrund verschiedener Schwierigkeiten sowie bestehender Grundstücksgrenzen eine Umplanung erforderlich wurde. Infolgedessen wurden bestehende Kabelwege instandgesetzt beziehungsweise neu hergestellt und für die Verlegung der erforderlichen Kabel genutzt. Die von der Firma Spitzke vorbereitete Öffnung musste deshalb wieder geschlossen und verfüllt werden. Die Bauüberwachung stimmt der Mehrkostenanzeige dem Grunde nach zu.
0350/189
Im Bereich km 236,5 bis km 267,0 wurde ergänzend zur vorgesehenen Kabelverlegung ein zusätzlicher Kabelschutz erforderlich.
Hierzu waren die zwischen Kabelkanal und Verbraucher verlaufenden Kabel mittels Flexrohr zu schützen. Die Ausführung umfasste die Bereitstellung, Anpassung und Verlegung der Flexrohre sowie die fachgerechte Befestigung an den betroffenen Kabelabschnitten.
Die Herstellung des Kabelschutzes mittels Flexrohr war in den Vertragsunterlagen und im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehen.
Der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang umfasste lediglich die Verlegung der Kabel, nicht jedoch deren zusätzliche Ummantelung oder den nachträglichen Schutz durch Schutzrohre.
Durch die Ausführung der Kabelschutzmaßnahmen wurde der Leistungsumfang gegenüber den vertraglich geschuldeten Leistungen erweitert. Die hierfür erforderlichen Arbeiten stellen daher zusätzliche Leistungen gemäß § 2 Abs. 6 VOB/B dar.
0349/188
Im Zuge der Baustelleneinrichtung und der Bauausführung im Bereich der BE-Fläche 14.05 am Sägewerk in Aumühle wurde festgestellt, dass der dort verlaufende Kabelkanal dauerhaft gegen mögliche Beschädigungen durch späteren Fahrzeug- und Baustellenverkehr zu schützen ist. Die ursprünglich vorgesehene Ausführung enthielt keine baulichen Schutzeinrichtungen für den in diesem Bereich befindlichen Kabelkanal.
Zur Sicherstellung des Schutzes der Kabeltrasse wurde daher die Herstellung einer Leitplankenanlage entlang des betroffenen Bereichs erforderlich. Hierzu waren die Lieferung und Montage einer ca. 40 m langen Leitplanke einschließlich aller erforderlichen Befestigungs- und Verankerungselemente auszuführen. Die Leitplanke dient dem Schutz des Kabelkanals vor mechanischen Einwirkungen durch Fahrzeuge und Baumaschinen sowie der dauerhaften Sicherung der Trassenlage.
Die Herstellung einer Leitplankenanlage ist weder im Leistungsverzeichnis noch in den Ausführungsplänen vorgesehen. Die Bauüberwachung bestätigt in ihrer Stellungnahme vom 07.05.2026, dass die beschriebenen Leistungen nicht Bestandteil der Vertragsunterlagen sind und daher eine zusätzliche Leistung gemäß § 2 Abs. 6 VOB/B darstellen. Die Bauüberwachung stimmt der Mehrkostenanzeige 0349/188 dem Grunde nach zu.
0333/177
Im Zuge der Bauausführung wurden Beschädigungen an bereits verlegten LST-Kabeln im Bereich km 264,405 festgestellt. Die Beschädigungen betrafen die äußeren Kabelmäntel sowie die darunterliegenden Kabelbestandteile und machten eine Instandsetzung der betroffenen Kabelabschnitte erforderlich.
Zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustands mussten die beschädigten Kabelbereiche zunächst lokalisiert und freigelegt werden. Anschließend waren die schadhaften Kabelabschnitte auszubauen und durch neue Kabelstücke zu ersetzen. Für die Verbindung der neu eingebauten Kabelabschnitte mit den Bestandskabeln war der Einbau von insgesamt zwei Kabelmuffen erforderlich. Nach Abschluss der Montagearbeiten mussten die betroffenen Kabelverbindungen geprüft und für den weiteren Betrieb freigegeben werden. Die beschriebenen Leistungen waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht vorgesehen. Das Leistungsverzeichnis enthält keine Positionen für die Beseitigung von Kabelschäden, den Austausch beschädigter Kabelabschnitte oder den nachträglichen Einbau von Kabelmuffen infolge eines Schadensereignisses.
Die Arbeiten wurden ausschließlich erforderlich, um die durch die Beschädigung entstandenen Schäden zu beseitigen und die Funktionsfähigkeit der betroffenen Leit- und Sicherungstechnik wiederherzustellen.

Ilmoitusnumero 620638-2026
Ilmoitusta kuvaavat CPV-Koodit Rautatievaihteiden lämmitysjärjestelmä (34944000), Liikennöinti- ja kuljetusalan rakennukset (45213300), Putkijohtojen, tietoliikenne- ja voimalinjojen, teiden, lentokenttien ja rautateiden rakentamistyöt; maanpinnoitus (45230000), Radan purkutyöt (45234113), Radanrakennustyöt (45234116), Ajojohtojärjestelmän rakennustyöt (45234160)
EUVL S 174/2026
Ilmoitustyyppi Lisätietoilmoitus
Aluekoodi
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Bonn
vk@bundeskartellamt.bund.de
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/620638-2026
Osoite, johon tarjoukset tai osallistumispyynnöt on lähetettävä
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