Die Beschaffung umfasst ein breites Spektrum an Leistungen in den Bereichen Oberbau, Kabeltiefbau, Freianlagen, KIB, Oberleitung, EEA 50Hz, Verkehrsstationen, TK, und LST.
Diese Leistungen werden im Rahmen der Generalsanierung der Strecke Hamburg-Berlin in der Totalsperrung vom 01.08.2025 - 30.04.2026 erbracht.
Die anstehenden Maßnahmen sind im Folgenden aufgeführt:
1. Weichenerneuerungen
2. Neubau von Weichenverbindungen
3. Bau neuer Überleitstellen
4. Dazugehörige elektrische Energieanlagen (EEA) / Telekommunikation
5. Neubau von Weichenheizstationen
6. Anpassung und Neubau von Oberleitungsanlagen
7. Kabeltiefbau
8. Gleiserneuerungen und Schienenerneuerungen inklusive LST-Begleitarbeiten
9. Erneuerung eines Durchlasses
10. Neubau bzw. Rückbau von Bahnsteigen
11. Bahnsteigverlängerungen
12. Ersatz von bestehenden Lärmschutzwänden (LSW)
13. Maßnahmen Freianlagen für ESTW Modulgebäude
0121/052: Die vorliegende Vertragsabweichung umfasst geänderte und zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung der
Gründungen für die Oberleitungsanlagen im Bereich Büchen. Ursprünglich war vorgesehen, die Gründungsarbeiten im Anschluss
an den Rück- und Neubau des Weichenkopfes unter Einsatz gleisgebundener Technik durchzuführen. Aufgrund der
Verschiebung des Bauablaufs, insbesondere des verzögerten Beginns der Gleisbauarbeiten, ist die geplante Ausführung mit
gleisgebundenem Gerät nicht mehr möglich. Zur Aufrechterhaltung des Baufortschritts ist daher der Einsatz eines nicht
gleisgebundenen Gründungsgeräts erforderlich, welches unabhängig vom Gleisbau eingesetzt werden kann. Hierdurch ergeben
sich zusätzliche und geänderte Leistungen, insbesondere im Hinblick auf die Zu- und Rückführung des Geräts sowie die
notwendigen vorbereitenden Maßnahmen zur Herstellung der Befahrbarkeit des Baufeldes für Kettenfahrzeuge. Weiterhin sind
nach Abschluss der Arbeiten entsprechende Rückbauleistungen dieser temporären Maßnahmen erforderlich. Zudem können sich
Auswirkungen auf die Leistungserbringung durch den Einsatz abweichender Maschinentechnik ergeben.
Die beschriebenen Leistungen waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht bzw. nicht in dieser Form vorgesehen und stellen
daher zusätzliche bzw. geänderte Leistungen dar.
031: Im Zuge der Bauausführung wurde festgestellt, dass für die Maste 44-26, 46-46 und 47-4 die Herstellung und Montage von
Mastaufsätzen erforderlich ist, um die funktionsgerechte Einbindung der zugehörigen Schalteranlagen gemäß
Ausführungsplanung sicherzustellen. Die entsprechenden Leistungen waren im ursprünglichen Leistungsverzeichnis nicht
vorgesehen und somit nicht Bestandteil des vertraglich vereinbarten Bau-Solls.
Die Notwendigkeit der Mastaufsätze ergibt sich aus den Vorgaben der Ausführungsplanung (AP), in der die entsprechenden
konstruktiven Ergänzungen zur Aufnahme der Schalter (Schalter 17, M1 und W6) vorgesehen sind. Ohne diese Anpassungen ist
eine regelkonforme und betriebsfähige Herstellung der Oberleitungsanlage nicht möglich.
Durch die Anordnung des Auftraggebers wurde der Leistungsumfang dahingehend erweitert, dass zusätzliche konstruktive
Bauteile in Form von Mastaufsätzen in definierten Längen (1650 mm, 2000 mm und 1300 mm) herzustellen und an den
betreffenden Masten zu montieren sind. Dies stellt eine Änderung des Bau-Solls dar, da die ursprüngliche Planung und
Kalkulation diese Leistungen nicht berücksichtigt hat.
Die Ausführung umfasst neben der fertigungstechnischen Herstellung der Mastaufsätze auch deren Transport, Montage sowie die
Integration in die bestehende Mastkonstruktion unter Berücksichtigung der statischen und betrieblichen Anforderungen. Zudem
sind die Leistungen im Hinblick auf die Inbetriebnahme (IBN) relevant und entsprechend termingerecht in den Bauablauf zu
integrieren.
0332/176: Aufgrund der örtlich beengten Einbausituation an den Standorten der Kabelschränke KS2408, KS2411 und KS2414 war die
Herstellung der ursprünglich vorgesehenen Standardausführung der Sockelkonstruktionen nach Angaben des AN nicht möglich.
Stattdessen wurden Schachtanlagen mit integrierten Betonsockeln hergestellt und eingebaut.
Die ausgeführten Konstruktionen weichen nach Darstellung des AN von der ursprünglich vorgesehenen Ausführung ab, da die
örtlichen Randbedingungen eine angepasste Bauweise erforderlich gemacht hätten. Die hierfür erforderlichen Leistungen
umfassen insbesondere die Lieferung und den Einbau der Schachtanlagen einschließlich integrierter Betonsockel sowie die
hierfür notwendigen Erd-, Anpassungs- und Montagearbeiten.
Ein abschließender Nachweis, dass es sich hierbei tatsächlich um Sonderkonstruktionen handelt, die nicht bereits durch die
vertraglich vereinbarten Leistungen gemäß VL 5.2 Position 01.01.0040 umfasst sind, liegt derzeit noch nicht vor und ist im
Rahmen eines prüffähigen Nachtragsangebotes nachzuweisen.
0311/158: Die angezeigten Mehrkosten stehen im Zusammenhang mit einer Abweichung zwischen dem vertraglich vereinbarten
Leistungsumfang und der durch den Auftraggeber vorgegebenen Ausführungsplanung im Bereich der Einfassungsrahmen der
Kabelverzweiger (KVz) im Streckenabschnitt km 237 bis km 265.
Im Vertragsleistungsverzeichnis (LV 05.02, Pos. 01.01.0050) ist die Herstellung eines Einfassungsrahmens KVz82 mit Geländer
vorgesehen. Diese Ausführung stellt das vertraglich geschuldete Bau-Soll dar.
Gemäß der zur Ausführung freigegebenen Ausführungsplanung weicht die tatsächlich herzustellende Leistung hiervon ab. Die
Einfassungsrahmen sind teilweise ohne Geländer sowie teilweise mit mehreren Rahmen je Standort herzustellen. Damit verändert
sich sowohl die konstruktive Ausbildung als auch der Umfang der auszuführenden Leistung gegenüber der ursprünglichen
vertraglichen Grundlage.
Die Änderung betrifft insbesondere die konstruktive Ausführung der Einfassungsrahmen, da die ursprünglich vorgesehene
Kombination aus Rahmen und Geländer nicht durchgängig umgesetzt wird. Stattdessen erfolgt je nach örtlicher Situation eine
angepasste Ausführung, die entweder den Verzicht auf das Geländer oder die Herstellung mehrerer Einfassungsrahmen
erfordert.
Durch die Herstellung mehrerer Rahmen je Standort entsteht ein erhöhter Material- und Einbauaufwand gegenüber der im Vertrag
vorgesehenen Ausführung. Gleichzeitig kann der Wegfall des Geländers zu einer Reduzierung einzelner Leistungsbestandteile
führen. Insgesamt ergibt sich somit eine gegenüber dem vertraglichen Leistungsumfang geänderte Ausführung, deren
Auswirkungen auf die Kosten im Rahmen der Nachtragskalkulation darzustellen sind.
Die Ausführung der Leistungen erfolgte auf Grundlage der vorgegebenen Ausführungsplanung und stellte eine Abweichung vom
ursprünglich vereinbarten Bau-Soll dar.
| Ilmoitusnumero | 616579-2026 |
|---|---|
| Ilmoitusta kuvaavat CPV-Koodit | Putkijohtojen, tietoliikenne- ja voimalinjojen, teiden, lentokenttien ja rautateiden rakentamistyöt; maanpinnoitus (45230000), Radan purkutyöt (45234113), Ajojohtojärjestelmän rakennustyöt (45234160), Rautatievaihteiden lämmitysjärjestelmä (34944000), Liikennöinti- ja kuljetusalan rakennukset (45213300) |
| EUVL S | 173/2026 |
| Ilmoitustyyppi | Lisätietoilmoitus |
| Aluekoodi | |
| Osoitetiedot |
Vergabekammer des Bundes Bonn vk@bundeskartellamt.bund.de https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/616579-2026 |
| Osoite, johon tarjoukset tai osallistumispyynnöt on lähetettävä | |
| Liitteet | |
| Lähde | TED |