Generalplanungsleistungen für die Generalsanierung des Amtshauses Theresienbadgasse 3, 1120 Wien

Wien, Itävalta | Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabteilung 19
Julkaistu 1 kuukausi sitten | 29.10.2025 Alkuperäinen ilmoitus

Die Auftragnehmerin wurde am 19.07.2024 mit der Erbringung von Generalplanungsleistungen für die Generalsanierung inkl. Neuherstellung des noch nicht ausgebauten Dachgeschosses des Amtshauses Theresienbadgasse 3, 1120 Wien mit einem Auftragswert von EUR 1.200.750,63 beauftragt (Verfahrens-ID 133167-2024, Bekanntgabe vergebener Aufträge 189061-00). Die gegenständliche Bekanntmachung über die Auftragsänderung erfolgt aufgrund der Beauftragung der Auftragnehmerin mit zusätzlich erforderlichen Leistungen zu diesem Vertrag (Vertragsänderung). Gegenstand der Beauftragung sind insbesondere zusätzlich erforderlich gewordene Dienstleistungen, die sich aufgrund einer Vergrößerung der Nettoraumflächen ergaben.

Mit der gegenständlichen Änderung wird die Auftragnehmerin mit zusätzlichen erforderlichen Leistungen, welche sich aus einer Vergrößerung der Nettoraumfläche und den nachträglichen Anpassungen ergaben, beauftragt. Die Erhöhung der NRF beträgt rund 15,6% und entstand insbesondere durch die Mitbetrachtung und Umplanung des bereits ausgebauten Dachgeschosses in der Hufelandgasse, die haustechnische Einbeziehung der Räumlichkeiten im 2. Obergeschoss der Hufelandgasse bis zum Stiegenhaus Hufelandgasse 4, die Planung einer zusätzlichen Stiege im Bereich des Amtwertertraktes, sowie durch eine Optimierung und Flächenmaximierung im 2. Dachgeschoss ab der Vorentwurfsplanung. Es erfolgt keine inhaltliche Änderung der beauftragten Leistungen. Die Beauftragung zusätzlicher Leistungen ist erforderlich geworden, da diese so noch nicht im bisherigen Leistungsvertrag enthalten sind. Es ist erforderlich und zweckmäßig, diese Planungsleistungen im Rahmen der beauftragten Generalplanungsleistung durchzuführen, da die benötigte Änderungsplanung den eigentlichen Gegenstand dieser Leistung darstellt. Ein Wechsel der Auftragnehmerin wäre aufgrund des Projektfortschritts aus planerischen Gründen mit erheblichen Schwierigkeiten, insbesondere durch einen hohen zeitlichen Aufwand um sich einen Überblick über den aktuellen Planungsstand zu verschaffen, verbunden. Ein Wechsel der Auftragnehmerin wäre daher mit unverhältnismäßigen Zusatzkosten und Verzögerungen sowie mit technischen Risiken verbunden und ist daher aus Sicht der Auftraggeberin nicht möglich. Insbesondere würde ein Wechsel des Auftragnehmers eine bedeutende Projektverzögerung von mindestens 7 Monaten verursachen. Beispiele für die Zusatzkosten, die entstehen würden, sind beispielsweise die Zusatzkosten für die benötigte neue Ausschreibung. Die gegenständliche Änderung (§ 365 Abs 3 Z 5 BVergG 2018) wurde aus den genannten Gründen erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen waren für die Auftraggeberin nicht vorhersehbar und ändern den Gesamtcharakter des Auftrages nicht (§ 365 Abs 3 Z 6 BVergG 2018).

Ilmoitusnumero 717679-2025
Ilmoitusta kuvaavat CPV-Koodit Arkkitehti-, rakennus-, insinööri- ja tarkastuspalvelut (71000000)
EUVL S 209/2025
Ilmoitustyyppi Lisätietoilmoitus
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