Erwerb und Einrichtung einer Finanz-Software

Hildesheim, Saksa | Landkreis Hildesheim
Julkaistu 3 päivää sitten | 1.4.2026 Määräaika: 3 kuukautta kuluttua | 2.7.2026 04:25 Alkuperäinen ilmoitus

Beschaffung einer neuen Finanzsoftware für die Gemeinde Diekholzen. Seit Einführung der Doppik 2009 befindet sich das Finanzprogramm MPS NF (ehemals Fa. MPS Public Solutions GmbH, inzwischen Fa. MACH mps, Hauptsitz in Lübeck) im Einsatz. Mittels dieser Software werden sowohl die Tagesgeschäfte (Haushaltsplanung, Finanzbuchhaltung, Steuern/Abgaben, Anlagenbuchhaltung, Mittelbewirtschaftung, Mahnwesen und Weitere) der Gemeinde abgewickelt und abgebildet. Die Gemeinde Diekholzen beabsichtigt die Ablösung des bestehenden Systems mps-NF durch eine moderne, zukunftsfähige Softwarelösung. Das Altsystem basiert auf einer veralteten technologischen Architektur, die den heutigen Anforderungen an digitale Verwaltungsprozesse, IT-Sicherheit und Interoperabilität nicht mehr gerecht wird. Eine Weiterentwicklung ist seitens des Herstellers nicht mehr vorgesehen, was zu einem erheblichen Investitionsstau und betrieblichen Risiken führt. Außerdem bildet die aktuelle Software nicht alle Prozesse in der Finanzverwaltung ab, sodass weitere Software notwendig und im Einsatz ist. Ziel ist daher die vollständige Digitalisierung der Finanzprozesse auf einer zukunftssicheren Plattform. Die Kernanforderungen sind dabei: - die lückenlose Abbildung aller relevanten Fachprozesse in einer integrierten Lösung - sowie die vollständige, revisionssichere und verlustfreie Migration der gesamten historischen Datenbasis, um die Kontinuität der Haushaltsführung und die gesetzlichen Nachweispflichten zu gewährleisten. Wesentliche funktionale Anforderungen (Module): Das neue Finanzverfahren muss zwingend alle nachstehenden Module und Funktionalitäten integriert (ohne Schnittstellen zwischen den Kernmodulen) abbilden, um einen medienbruchfreien und effizienten Arbeitsablauf zu garantieren: 1. Haushaltsplan Der Haushaltsplan soll gemäß den für Niedersachsen geltenden, haushaltsrechtlichen Vorgaben geplant werden. Diverse Importfunktionalitäten sollen dabei unterstützen und die Planerstellung vereinfachen. Neben Einzelauswertungen nach Mustervorgaben oder individuellen Berichtsdefinitionen ist auch eine Gesamtdruckfunktion einschließlich der Haushaltssatzung notwendig. Zur umfassenden Haushaltsplanung gehören mithin die mittelfristige Finanzplanung sowie die Haushaltssystematik und -bewirtschaftung (inkl. Haushaltsüberwachungslisten). Bei der Erfassung von Planansätzen sollen diese zeitgleich der Planüberwachung übermittelt werden. Ebenso wird eine integrierte Verknüpfung zur Kostenrechnung benötigt, in der die Veranschlagung auf Kostenstellen- und Kostenartenebene in der Plankostenrechnung dargestellt werden kann. Somit sind laufende Plan-/lst-Vergleiche gewährleistet.

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