Erweiterung und Sanierung Grundschulcampus in GeltendorfArchitektenleistung Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphase 1 – 9

Geltendorf, Saksa | Gemeinde Geltendorf
Julkaistu 4 kuukautta sitten | 13.8.2025 Määräaika: Umpeutunut | 14.11.2025 04:17 Alkuperäinen ilmoitus

621-06-001 - Erweiterung und Sanierung Grundschulcampus in 82269 GeltendorfArchitektenleistung Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9Erweiterung und Sanierung des bestehenden Grundschulgebäudes, Schulstraße 16, 82269 Geltendorf (Grundschulcampus in Geltendorf)Die Gemeinde Geltendorf, Schulstraße 13, 82269 Geltendorf beabsichtigt die Erweiterung und Sanierung des bestehenden Grundschulgebäudes, Schulstraße 16, 82269 Geltendorf (Grundschulcampus in Geltendorf).Das Gebäude der Grundschule in Geltendorf ist sanierungsbedürftig und für die wachsende Schülerzahl zu klein, die Anordnung der Räume entspricht nicht den Anforderungen, die eine moderne Pädagogik an die Gebäudestruktur stellt. Hinzu kommt der gesetzliche Rechtsanspruch für eine Betreuung am Nachmittag für alle ab September 2026 eingeschulten Grundschulkinder. In diesem Kontext wird ein deutlicher Anstieg der Betreuungsquoten nach Unterrichtsende erwartet, der aktuell nicht abgedeckt werden könnte. Deshalb wurde entschieden, die notwendigen Baumaßnahmen nicht nur bestandserhaltend durchzuführen, sondern mit der Entwicklung eines Konzepts zu verknüpfen, das die zeitgemäßen pädagogischen Vorstellungen der Schulgemeinschaft aufnimmt und die Struktur des Gebäudes für diese ertüchtigt. Für die derzeit zweieinhalbzügige Grundschule wurde eine Bedarfsermittlung durchgeführt, die zukünftig von einer Dreieinhalbzügigkeit (14 Schulklassen) ausgeht, weshalb neben der Sanierung eine Erweiterung notwendig ist.Durch die Schulgemeinschaft wurde eine pädagogische Bedarfsermittlung samt pädagogischen Konzept, das in Form eines Raumfunktionsbuches, eines Leitfadens und einer funktionalen Machbarkeitsstudie festgeschrieben (Leistungsphase 0) und vom Gemeinderat beschlossen wurde, durchgeführt. Im Rahmen der nunmehr ausgeschriebenen Architektenleistungen sind die Ergebnisse dieser Leistungsphase 0 daher zwingend zu berücksichtigen und bestmöglich umzusetzen. Ferner ist seitens der Gemeinde geplant, das Büro LERNLANDSCHAFT®, Röthhof 1, 91740 Röckingen im weiteren Prozess beratend einzubinden, um die Umsetzung dieser erarbeiteten Grundlagen sicherzustellen.Seitens des Gemeinderats wurde sich nicht auf eine der im Rahmen der funktionalen Machbarkeitsstudie untersuchten Varianten festgelegt. Vielmehr werden im Zuge der Ausschreibung der Architektenleistungen die Bieter aufgefordert, gegen eine angemessene Vergütung Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Allerdings wird davon ausgegangen, dass zumindest der Teil des Schulgebäudes, der nördlich der Pausenhalle und ausschließlich auf der Flurnummer 1679, Gemarkung Geltendorf situiert ist, als Bestandsbau von der Kubatur und den Außenmauern her bestehen bleibt. Hier befindet sich im Untergeschoss auch der Gemeindekindergarten.Während der Baumaßnahme sind Teile der Nutzungen in eine Interimslösung (z.B. Container) auszulagern. Hierzu kann der Festplatz am Bürgerhaus genutzt werden. Voraussichtlich zum September 2026 wird der Hort mit gesamt 75 Betreuungsplätzen ausgelagert, da die Räume für schulische Nutzungen benötigt werden.Eine Machbarkeitsstudie zur Aufstockung des Schulgebäudes hinsichtlich Statik ist den Unterlagen auf der Vergabeplattform beigefügt. Ein entsprechendes Baugrundgutachten und die Vermessungsdaten des Grundstücks werden für das Verhandlungsverfahren vorliegen.Folgende Vorgaben (auszugsweise) sind bei der Planung zwingend zu berücksichtigen:•Für das Projekt gilt ein beschlossener Kostenrichtwert von 14 Millionen € brutto (Kostengruppen 200 – 700).•Das beschlossene pädagogische Raumfunktionsbuch, der entwickelte Leitfaden der Nutzer/innen und die funktionale Machbarkeitsstudie bilden die Grundlage der Planung.•Es erfolgt zum derzeitigen Zeitpunkt keine Festlegung auf eine der vorgestellten Varianten. Die Architekturbüros sollen in Ihrer Lösungsmöglichkeit dahingehend nicht eingeschränkt werden.•Der Bestand soll soweit möglich (insbesondere der nördliche Gebäudeteil samt Kindergarten im UG) und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Leistungsphase 0 genutzt werden. Eingriffe sind dabei unter Beibehaltung der konzeptionellen Vorgaben aus der Leistungsphase 0 auf ein Minimum zu reduzieren.•Räumlichkeiten sollen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Leistungsphase 0 maximal mehrfach genutzt werden (möglichst viele Synergien).•Der Gemeindekindergarten verbleibt im Gebäude in den derzeitigen Räumlichkeiten im Untergeschoss.•Die benötigte Interimslösung soll vom Aufwand her so klein wie möglich gehalten werden (Umbau im Betrieb).•Die Baumaßnahme muss zwingend zum Schuljahresbeginn 2029/2030 (01.09.2029) abgeschlossen sein. Bis spätestens zum 31.08.2029 muss somit die bauliche Fertigstellung und Übergabe des Bauwerks an die Nutzer erfolgen.•Grundlage für den bei Zuschlagserteilung abzuschließenden Architektenvertrag bilden die Muster der HAV-KOM in der aktuellen Fassung. Ein entsprechender Entwurf des Architektenvertrages ist den Vergabeunterlagen beigefügt.Für dieses Projekt werden voraussichtlich staatliche Fördermittel nach FAG und nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter gewährt. Die entsprechenden Förderanträge werden spätestens zum Abschluss der Leistungsphase 2 (Vorplanung) gestellt. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen, insbesondere der Informationsschrift und dem Bewerberbogen entnommen werden.

Ilmoitusnumero 532094-2025
Ilmoitusta kuvaavat CPV-Koodit Arkkitehtipalvelut (71200000), Rakennusten arkkitehtipalvelut (71221000)
EUVL S 155/2025
Ilmoitustyyppi Hankintailmoitus (tarjouspyyntö)
Aluekoodi
Osoitetiedot Gemeinde Geltendorf
Geltendorf
bauamt@geltendorf.de
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/532094-2025
Osoite, johon tarjoukset tai osallistumispyynnöt on lähetettävä
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