Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr auf den Linien 3, 5, 6, 7, 14, 16, 17, 18, N6, N7 und N8 (neue Linienbezeichnungen gem. Nahverkehrsplan der Stadt Neu-Ulm / Zielnetz 2027) an einen internen Betreiber gem. § 108 GWB

Neu-Ulm, Saksa | Stadt Neu-Ulm
Julkaistu 2 viikkoa sitten | 16.2.2026 Alkuperäinen ilmoitus

Die Stadt Neu-Ulm ist aufgrund öffentlich-rechtlicher Vereinbarung
sowie Verordnung des Landkreises Neu-Ulm gem. Art. 9 Abs. 2 des Gesetzes über den
Öffentlichen Personennahverkehr in Bayern als Aufgabenträgerin ermächtigt, die o.g.
Verkehrsleistungen im eigenen Namen als zuständige Behörde i. S. v. Art. 2 lit. b) VO (EG) Nr.
1370/2007 für den öffentlichen Personennahverkehr auszuschreiben und einen öffentlichen
Dienstleistungsauftrag über diese Linien zu erteilen. Die Stadt Neu-Ulm beabsichtigt die
Direktvergabe der o.g. Verkehre an ihr eigenes Verkehrsunternehmen. Gemäß § 12 Abs. 6
Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen
Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3
Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen, wenn die zuständige Behörde die
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 5 Absatz 2 bis 4 der
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 oder nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen beabsichtigt. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 2 PBefG kann die
Genehmigungsbehörde im Einvernehmen mit dem Aufgabenträger verspätete Anträge
zulassen. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 PBefG gilt das Einvernehmen des Aufgabenträgers nach Satz 2 als erteilt, wenn der von dem Aufgabenträger beauftragte Verkehr den im Rahmen der
Vorabbekanntmachung gesetzten Anforderungen nach § 8a Abs. 2 Satz 3 bis 5 nicht
entspricht. Von diesem öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfasst werden
Personenbeförderungsleistungen gem. § 42 PBefG auf den o. g. Linien. Zum Schutz der
Personenverkehrsdienste, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags werden
sollen, werden dem Betreiber ausschließliche Rechte im Sinne von Artikel 2 lit. f) der
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 8 PBefG gewährt. Die ausschließlichen Rechte
gelten linienbezogen für die in dieser Vorabbekanntmachung genannten Verkehrsleistungen.
Die Grenzen der ausschließlichen Rechte ergeben sich aus § 8a Abs. 8 S. 3 u. 4 PBefG, § 13
Abs. 2 PBefG und aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Neu-Ulm. Gegen die
geplante Direktvergabe kann bis zur Erteilung des öDA ein Nachprüfungsantrag bei der
Vergabekammer Südbayern (Maximilianstraße 39, 80538 München, Tel: +49 89 2176-2411,
Fax: +49 89 2176-2847) eingereicht werden

Ilmoitusnumero 112187-2026
Ilmoitusta kuvaavat CPV-Koodit Joukkoliikennepalvelut maanteitse (60112000)
EUVL S 33/2026
Ilmoitustyyppi Ilmoitus tehdystä sopimuksesta
Aluekoodi
Osoitetiedot Stadt Neu-Ulm
Neu-Ulm
vergabestelle@neu-ulm.de
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/112187-2026
Osoite, johon tarjoukset tai osallistumispyynnöt on lähetettävä
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