Die Stadt Neu-Ulm ist aufgrund öffentlich-rechtlicher Vereinbarung
sowie Verordnung des Landkreises Neu-Ulm gem. Art. 9 Abs. 2 des Gesetzes über den
Öffentlichen Personennahverkehr in Bayern als Aufgabenträgerin ermächtigt, die o.g.
Verkehrsleistungen im eigenen Namen als zuständige Behörde i. S. v. Art. 2 lit. b) VO (EG) Nr.
1370/2007 für den öffentlichen Personennahverkehr auszuschreiben und einen öffentlichen
Dienstleistungsauftrag über diese Linien zu erteilen. Die Stadt Neu-Ulm beabsichtigt die
Direktvergabe der o.g. Verkehre an ihr eigenes Verkehrsunternehmen. Gemäß § 12 Abs. 6
Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen
Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3
Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen, wenn die zuständige Behörde die
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 5 Absatz 2 bis 4 der
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 oder nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen beabsichtigt. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 2 PBefG kann die
Genehmigungsbehörde im Einvernehmen mit dem Aufgabenträger verspätete Anträge
zulassen. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 PBefG gilt das Einvernehmen des Aufgabenträgers nach Satz 2 als erteilt, wenn der von dem Aufgabenträger beauftragte Verkehr den im Rahmen der
Vorabbekanntmachung gesetzten Anforderungen nach § 8a Abs. 2 Satz 3 bis 5 nicht
entspricht. Von diesem öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfasst werden
Personenbeförderungsleistungen gem. § 42 PBefG auf den o. g. Linien. Zum Schutz der
Personenverkehrsdienste, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags werden
sollen, werden dem Betreiber ausschließliche Rechte im Sinne von Artikel 2 lit. f) der
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 8 PBefG gewährt. Die ausschließlichen Rechte
gelten linienbezogen für die in dieser Vorabbekanntmachung genannten Verkehrsleistungen.
Die Grenzen der ausschließlichen Rechte ergeben sich aus § 8a Abs. 8 S. 3 u. 4 PBefG, § 13
Abs. 2 PBefG und aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Neu-Ulm. Gegen die
geplante Direktvergabe kann bis zur Erteilung des öDA ein Nachprüfungsantrag bei der
Vergabekammer Südbayern (Maximilianstraße 39, 80538 München, Tel: +49 89 2176-2411,
Fax: +49 89 2176-2847) eingereicht werden
| Ilmoitusnumero | 112187-2026 |
|---|---|
| Ilmoitusta kuvaavat CPV-Koodit | Joukkoliikennepalvelut maanteitse (60112000) |
| EUVL S | 33/2026 |
| Ilmoitustyyppi | Ilmoitus tehdystä sopimuksesta |
| Aluekoodi | |
| Osoitetiedot |
Stadt Neu-Ulm Neu-Ulm vergabestelle@neu-ulm.de https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/112187-2026 |
| Osoite, johon tarjoukset tai osallistumispyynnöt on lähetettävä | |
| Liitteet | |
| Lähde | TED |