Die Europäische Verpackungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Berichterstat-tung über das Aufkommen und die Verwertung von Verpackungsabfällen. Das Vorhaben soll die für die Berichterstattung gemäß Verpackungsrichtlinie benötigten Daten für die Berichtsjahre 2024 und 2025 erheben und in einer für die Berichterstattung geeigneten Form bereitstellen.
Für die Erhebung sollen die aktuellsten vorhandenen Vorgaben der Verpackungsrichtlinie und deren Durchführungsrechtsakte bei der Datenerhebung und -bereitstellung berück-sichtigt werden. Für das Berichtsjahr 2024 liegt die „Entscheidung der Kommission vom 22. März 2005 zur Festlegung der Tabellenformate für die Datenbank gemäß der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle“ zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665 vom 17 April 2019 zugrunde. Für die Berechnung sind die in Anhang II des Durchführungsbeschlusses genannten Berechnungspunkte zu berücksichtigen. Die Zahlen sollen auch dazu genutzt werden um die Mengen der nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfälle zu berechnen, die Grundlage für die Eigenmittel der EU gemäß Beschluss 2020/2053 EG sind. Die Vorgaben der Verpackungsrichtlinie und zu den Daten für die Eigenmittel müssen mit dem Vorhaben eingehalten werden. Das bedeutet, dass beispielsweise eine ausreichende Transparenz und nachvollziehbare Ermittlung der benötigten Daten und Qualitätssicherung der Daten notwendig ist. Die Vorgehensweise ist vor Beginn der Erhebungen mit dem Umweltbundesamt abzustimmen.
Bestandteil des Projekts sind die Aktualisierung des Inventories, das Ausfüllen der Fragebögen von Eurostat zu den Berichtspflichten inklusive der Quality Reports und die Unterstützung bei der Beantwortung von Rückfragen der Europäische Kommission. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich 2026 oder 2027 einen Inspektionsbesuch in Deutschland durchführen bei dem nachgewiesen werden muss, dass die europäischen Vorgaben bei der Erhebung und Verarbeitung der Daten zu den nicht recycelten Kunststoffverpackungen eingehalten werden. Die Auftragnehmer müssen den Inspektionsbesuch vorbereiten, beim Besuch die Methodik und die Daten vorstellen sowie Nachfragen (auch im Nachgang zum Inspektionsbesuch) beantworten. Falls bei oder nach dem Inspek-tionsbesuch Änderungs- oder Ergänzungsbedarfe im Inventory oder der Erhebung fest-gestellt werden, sind diese von den Auftragnehmern fristgerecht umzusetzen. Sollten von der Europäischen Kommission zusätzliche Daten oder Informationen zu den Daten für die Jahre 2024, 2025 oder die Vorjahre gefordert werden, sind diese bereitzustellen. Gegebenenfalls sind dafür zusätzliche Arbeiten erforderlich.
Für weitere fachliche Einzelheiten witd auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
| Ilmoitusnumero | 74082-2026 |
|---|---|
| Ilmoitusta kuvaavat CPV-Koodit | Viheralueiden istutus- ja hoitopalvelut (77310000) |
| EUVL S | 22/2026 |
| Ilmoitustyyppi | Hankintailmoitus (tarjouspyyntö) |
| Aluekoodi | |
| Osoitetiedot |
Umweltbundesamt Dessau-Roßlau Z1.5@uba.de https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/74082-2026 |
| Osoite, johon tarjoukset tai osallistumispyynnöt on lähetettävä | |
| Liitteet | |
| Lähde | TED |