Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel,
— Um- bzw. Neubau der bestehenden S-Bahnanlagen im Bahnhof Laim und im Ostbahnhof,
— Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof.
Gegenstand dieser Vergabe sind Planungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp) Hauptbahnhof und Marienhof, welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u.a. U-Bahn, Tram und Bus, her.
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Mit Datum vom 22.12.2023 wurde der Planfeststellungsbeschluss zur 6. Planänderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 10.06.2015 für den Planfeststellungsabschnitt 1 der 2.S-Bahn-Stammstrecke München vom EBA erlassen. Mit Datum vom 23.05.2024 wurde der Änderungsplanfeststellungsbeschluss zur 7. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 24.08.2009 im Planfeststellungsabschnitt 2 der 2.S-Bahn-Stammstrecke München vom EBA erlassen. Beide Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf den Bau des Erkundungs- und Rettungsstollens (ERS) anstelle der Rettungsschächte 2 und 4 im Planfeststellungsabschnitt 1 und der Rettungsschächte 5 und 6 im Planfeststellungsabschnitt 2.
Hintergrund für die Änderung ist, dass sich erstens die Umsetzung der Wasserhaltung mittels Brunnen als sehr risikobehaftet darstellt, insbesondere im Bereich des RS 2 und RS 4, da hier eine schwerwiegende gegenseitige Beeinflussung und Abhängigkeit vom Bahnbetrieb zu erwarten ist.
Zweitens befinden sich die für den erforderlichen Baubetrieb und die erforderliche Baulogistik, welche mit der Herstellung der Rettungsschächte bzw. -stollen einhergeht, im Rahmen der Genehmigungsplanung ausgewiesenen Baustelleneinrichtungsflächen (BE)– insbesondere am RS 4 und RS 5 – bereits an der Grenze zur Auskömmlichkeit. Tunnelbautechnisch kann von einem ähnlichen Platzbedarf an den RS 2, RS 4 und RS 5 ausgegangen werden, wie es sich am RS 3 abzeichnet. Unter Berücksichtigung der aus der Bauausführung neu gewonnenen Erkenntnisse, wäre eine Realisierung und somit Größenanpassung der notwendigen BE-Flächen nicht möglich.
Zusammengefasst ist die RS-Lösung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mit einer Vielzahl von Risiken gekoppelt und in mehreren Bereichen der Rettungsschächte bereits wegen der fehlenden BE-Flächen nicht realisierbar. Die Umsetzbarkeit der RS-Lösung ist daher nach heutigem Kenntnisstand nicht gegeben.
Dadurch ergeben sich geänderte Leistungen beim Tunnel West und der Station Hbf, für die eine Vertragsanpassung mit dem BauAN vorgesehen ist. Für diese Vertragsanpassung sind die Vertragsunterlagen in Abstimmung mit dem AG, um die mit diesen Änderungen in räumlichen bzw. zeitlichen Zusammenhang stehenden Änderungen erweitert wird, anzupassen.
Damit die Leistungserbringung unter Berücksichtigung der Änderungen vorgenommen werden kann in einem geregelten vertraglichen Ablauf, ist eine Vertragsanpassung geplant, da der Bauvertrag mit dem BauAN nun an unzähligen Stellen nicht mehr den Anforderungen aus den bereits beschiedenen Planänderungen widerspiegelt und durch Verzögerungen in Baufeldübergaben und Optimierungen in den Bauabläufen der dem Bauvertrag zu Grunde liegende Terminplan obsolet ist. Auch haben sich in der Entwicklung von Bauabläufen des darauffolgenden Bauwerks des Neuen Empfangsgebäudes bisher nicht absehbare Zwänge in der Baulogistik ergeben. Darüber hinaus ist eine weitläufige Vertragsanpassung mit dem BauAN angestrebt, um wieder eine geregelte Abrechnungsbasis und einen verbindlichen Vertragsterminplan zu erlangen.
Um eine sachgerechte Kostensteuerung des Vertrags im Bezug auf die ERS-Lösung zu gewährleisten ist eine grundliegende Bepreisung des LV erforderlich, die die oben erwähnten Änderungen des Entwurfs einschließt. Diese Bepreisung bildet eine erforderliche Grundlage für die monetäre Anpassung des Budgets in Anbetracht der geplanten Vertragsanpassung mit dem ANBau, weil es ermöglicht, mit technischen Kriterien und in kurzer Zeit eine Prognose der IST-Kosten und der zu erwartenden Kosten vor den Verhandlungen mit dem jeweiligen ANBau zu erstellen, dadurch wird das Risiko von Zwängen in den Schnittstellen vermieden, die entstehen könnten, wenn diese Vereinbarung nicht erreicht werden kann.
| Ilmoitusnumero | 349271-2026 |
|---|---|
| Ilmoitusta kuvaavat CPV-Koodit | Arkkitehti-, insinööri- ja suunnittelupalvelut (71240000) |
| EUVL S | 97/2026 |
| Ilmoitustyyppi | Lisätietoilmoitus |
| Aluekoodi | |
| Osoitetiedot |
DB Station&Service AG (Bukr 11) Berlin markus.garbe@deutschebahn.com https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/349271-2026 |
| Osoite, johon tarjoukset tai osallistumispyynnöt on lähetettävä | |
| Liitteet | |
| Lähde | TED |