Die Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial
gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der
bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich
Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden.
Im Vorfeld wurden durch das Büro Schlager Architekten & Ingenieure, sowie durch das Büro Stiefvater
jeweils eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese Untersuchungen bildeten die Grundlage für die
Entscheidung des Gemeinderats, das Projekt in der vorliegenden Form zu initiieren und
weiterzuverfolgen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherigen Planungsansätze im weiteren Verfahren
nicht als abschließend festgelegt zu betrachten, sondern als Ausgangsbasis für eine vertiefte
Betrachtung.
Für die Fachplanung HLS sind insbesondere die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien hinsichtlich des
energetischen
Gebäudekonzeptes,
der
Wärmeversorgung,
der
Lüftungsstrategie,
der
Gebäudeautomation sowie
der
Wirtschaftlichkeit
der
technischen
Anlagen im weiteren
Planungsprozess zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Im weiteren Planungsprozess ist im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Variantenuntersuchung durch
das Planungsteam vorgesehen. Ziel ist eine ergebnisoffene Herangehensweise zur Ermittlung der
bestmöglichen Bebauung unter Berücksichtigung einer möglichst hohen und wirtschaftlich sinnvollen
Ausnutzung des Grundstücks.
Hierbei
sind aus Sicht der Fachplanung HLS insbesondere unterschiedliche Ansätze der
Wärmeversorgung,
Lüftung
und
Gebäudeautomation
sowie
deren
Auswirkungen
auf
Investitionskosten, Betriebskosten,
Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Wartungsaufwand zu
untersuchen. Die in den Machbarkeitsstudien vorgesehenen technischen Lösungen sind dabei
hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher und energetischer Aspekte zu bewerten. Zudem sind mögliche
Förderprogramme und deren Anforderungen frühzeitig zu berücksichtigen.
Die Umsetzung des Projekts erfolgt voraussichtlich in zwei Bauabschnitten. Zunächst wird eines der
beiden Gebäude neu errichtet. Nach dessen Fertigstellung sollen die derzeit noch im Bestand
untergebrachten Mieter in den Neubau umziehen, sodass im Anschluss das zweite Bestandsgebäude
zurückgebaut und der zweite Bauabschnitt realisiert werden kann.
Die abschnittsweise Realisierung ist bei der Planung der technischen Gebäudeausrüstung sowie bei der
Entwicklung der Versorgungs- und Erschließungskonzepte entsprechend zu berücksichtigen.
Auf dieser Grundlage wurden die Projektkosten ermittelt:
Kostengruppen
Kosten (brutto)
100
Grundstück
0 €
200
Vorbereitende Maßnahmen
420.000 €
300
Bauwerk - Baukonstruktion inkl. Aufzug
4.100.000 €
400
Bauwerk - Techn. Anlagen
720.000 €
500
Außenanlagen und Freiflächen
180.000 €
600
Ausstattung und Kunstwerke
0 €
Summe KG 100-600
5.420.000 €
Basierend auf den ermittelten Projektbaukosten wurde die Honorarberechnung erstellt.
Als weitere Planungsgrundlagen liegen ein Rahmenterminplan sowie ein Baugrundgutachten vor.
Der energetische Standard der Gebäude ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen und
festzulegen. Im Rahmen der HLS-Planung sind technische Konzepte zu entwickeln, welche die
Anforderungen des geförderten Wohnungsbaus, die Wirtschaftlichkeit im Betrieb sowie die langfristige
Wartungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der Anlagen berücksichtigen.
Das Projekt ist maßgeblich von der Bewilligung beantragter Fördermittel abhängig. Nach Abschluss der
genehmigungsfähigen Planung sowie der Leistungsphase 4 ist vorgesehen, die Unterlagen beim
zuständigen Fördermittelgeber einzureichen. Bis zur Entscheidung des Fördergebers kann ein
Projektunterbruch von voraussichtlich bis zu 12 Monaten eintreten.
Den Bietern ist bekannt, dass die Fortführung des Projekts und die Beauftragung der weiteren
Leistungsstufe von einer Förderzusage abhängig sind. Der mögliche Projektunterbruch zwischen
Leistungsphase 4 und Leistungsphase 5 ist bei der Kalkulation des Angebots und des Honorars zu
berücksichtigen.
Aus einem solchen projektbedingten Unterbruch, der Fördermittelbeantragung bzw. dem Warten auf
die Förderentscheidung können keine Ansprüche auf zusätzliche Vergütung, Mehrkosten,
Entschädigungen, Anpassungen des Honorars oder sonstige finanzielle Forderungen gegen den
Auftraggeber abgeleitet werden. Die Regelungen zur stufenweisen Beauftragung bleiben hiervon
unberührt.
Ziel der HLS-Planung ist die Entwicklung eines technisch, energetisch und wirtschaftlich optimierten
Versorgungskonzeptes unter Berücksichtigung der Anforderungen des geförderten Wohnungsbaus,
der vorgesehenen Bauabschnitte, der Förderfähigkeit sowie eines langfristig wirtschaftlichen
Anlagenbetriebs.
| Ilmoitusnumero |
565314-2026 |
| Ilmoitusta kuvaavat CPV-Koodit |
Insinööripalvelut (71300000) |
| EUVL S |
156/2026 |
| Ilmoitustyyppi |
Hankintailmoitus (tarjouspyyntö) |
| Aluekoodi |
|
| Osoitetiedot |
Gemeinde Gutach im Breisgau - Bauamt Gutach gemeinde@gutach.de https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/565314-2026 |
| Osoite, johon tarjoukset tai osallistumispyynnöt on lähetettävä |
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| Liitteet |
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| Lähde |
TED |