Gegenstand der Planung für die Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt ist der Umbau und der teilweise Neubau von insgesamt 18 Stadtbahnhaltestellen inklusive angrenzender Straßenräume auf einem ca. 10 km langen Straßen- und Stadtbahnabschnitt vom Kölner Westen bis in die Kölner Innenstadt (Westast). Die bestehenden Haltestellen sind mit folgenden Maßgaben für den Einsatz von Langzügen zu ertüchtigen und auf 80 m Nutzlänge auszubauen: Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraße bis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen. Die Stadt Köln schätzt die Gesamtkosten für diese Maßnahmen auf ca. 100 Mio EUR (netto). Zu den Generalplanerleistungen gehören neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen insbesondere folgende Planungsleistungen (jeweils Leistpungsphasen 1 bis 9 der HOA, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet.
I)
— Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI,
— Fachplanung Elektro und Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Ingenieurvermessung gem. Anlage 1 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung.
Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie z. B. koordinierte Leitungsbestands- und -verlegeplanung, Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planungbauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, punktuelle Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit,usw. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI. Die Auftrageber beabsichtigen ferner, die Leistungenabschnittsweise zu vergeben.
Gutachterleistungen werden gesondert vergeben.
Der Auftrag ist Teil des Gesamtprojektes „Umbau der Ost-West-Achse“ – eines der bedeutendsten städtebaulichen Projekte der Stadt Köln. Die Auftraggeber werden zeitnah mindestens ein weiteres Vergabeverfahren starten.
Fortsetzung Konkrete Begründung der Änderung:
Im Rahmen der Leistungsphase 2 (Vorplanung) wurde festgestellt, dass als Grundlage für die LSA-Planung eine Verkehrsanlagenplanung auch der nicht zun den Haltestellen gehörigen Knotenpunkte erforderlich ist. Zum Leistungsbild des Generalplaners gehören bisher nur die zur Haltestelle gehörigen Knotenpunkte.
Insofern handelt es sich um zusätzliche freiberufliche Leistungen, die erforderlich geworden sind, da sie nicht im ursprünglichen Leistungsumfang vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers a) aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und
b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre.
Aus Sicht des AG ist es erforderlich, die Leistungen durch denselben Auftragnehmer erbringen zu lassen. Es handelt sich bei den Leistungen um planerische Eingriffe, die unmittelbar an den bereits beauftragten Planungsraum der INGE Ost-West-Achse (West) anschließen. Die Leistungen der INGE Ost-West-Achse (West) beinhalten u. a die Planung aller LSA-Anlagen entlang der Strecke der Linie 1 und die Verkehrsanlagenplanung der Knoten im Bereich der Haltestellen.
Die Nachtragsleistungen werden auf Basis der im Hauptauftrag beauftragten Grundlagenermittlung und Vorplanung erbracht. Die Aufragserweiterung ist daher nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zulässig.
Ferner darf der Preis um nicht mehr als 50% des Werts des ursprünglichen Auftrags erhöht werden (vgl. § 132 Abs. 2 S. 2 GWB). Es handelt sich dabei um eine pauschale Obergrenze (vgl. BT-Drs. 18/6281, 119).
Die Kosten liegen bei EUR 85.948,35 (netto) und damit weit unter den 50% des ursprünglichen Auftrags mit einer Auftragssumme von EUR 8.851.177,00 (netto).
Ilmoitusnumero |
670042-2024 |
Ilmoitusta kuvaavat CPV-Koodit |
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EUVL S |
215/2024 |
Ilmoitustyyppi |
Lisätietoilmoitus |
Aluekoodi |
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Osoitetiedot |
Stadt Köln - Amt für Straßen- und Radwegebau Köln alica.weber@stadt-koeln.de https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/670042-2024 |
Osoite, johon tarjoukset tai osallistumispyynnöt on lähetettävä |
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Liitteet |
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Lähde |
TED |