Damit sich die Anzahl der Kleinstunternehmen, kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Kranken-häu-ser und Pflegeeinrichtungen, welche betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) aktiv in ihrem Unternehmen umsetzen, deutschlandweit erhöht, haben die gesetzlichen Krankenkassen auf Grundlage des Präventionsgesetzes (§ 20b Abs. 3 SGB V) sowie des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes und der Konzertierten Aktion Pflege 2016 auf der Bundesebene die BGF-Koordinierungsstelle Bund (BGF-KS) implementiert.
Die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen, die Ersatzkassen, die Innungskrankenkassen, die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau haben dazu mit dem Informations- und Beratungsportal www.bgfkoordinierungsstelle.de eine gemeinsame Anlaufstelle geschaffen. Auf diesem Portal finden interessierte Unternehmen allgemeine Informationen zu BGF und zu den Unterstützungsmöglichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können außerdem zeit- und ortsunabhängig mit den BGF-Fachberater:innen der gesetzlichen Krankenkassen in Kontakt treten und eine kostenfreie BGF-Erstbe-
ratung (vgl. https://www.bgf-koordinierungsstelle.de/beratungsanfrage/) anfragen. Darüber hinaus können sich Unternehmen über die „Kassensuche“ durch Eingabe der Postleitzahl die Krankenkassen in ihrer Region anzeigen lassen und mit dem BGF-Bereich ihrer Wunschkasse in Kontakt treten. BGF-Fachberater:innen der gesetzlichen Krankenkassen stellen die Kontaktaufnahme von Anfragenden über das Portal sicher und führen die BGF-Erstberatung auf Basis des GKV-Leitfaden Prävention1 durch.
Die daneben bestehenden regionalen BGF-KS in den 16 Bundesländern vernetzen sich unter anderem mit zentralen Mulitiplikator:innen wie den Unternehmensorganisationen und Pflegefachverbänden, um das Informations- und BGF-Erstberatungsangebot in den Unternehmen bekannt zu machen und für die Umsetzung von Betrieblicher Gesundheitsförderung zu werben. Dazu führen sie Informations- und Medienkampagnen durch, bieten digitale und analoge Fachveranstaltungen (vgl. https://www.bgf-koordinierungsstelle.de/alle-veranstaltungen/) an und fördern die überbetriebliche Vernetzung.
Politisch gewinnen die BGF-KS zunehmend an Bedeutung. Im Fokus steht das Ziel, insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) mit BGF Maßnahmen zu erreichen, da diese einen Nachholbedarf in betrieblicher Gesundheitsförderung aufweisen. Die KKU stellen mit 2,4 Millionen Betrieben die größte Anzahl an Betrieben (ca. 96 %). Über 40 % aller Beschäftigten arbeiten in KKU, 18 % entfallen allein auf die Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten2. Gleichzeitig besteht die Herausforderung, dass eine erfolgreiche BGF die Unterstützung durch
den/ die Geschäftsführer:in braucht. Gerade bei dieser Zielgruppe sind jedoch die Geschäftsführer:innen meist „Allrounder“ und in aller Regel selbst noch stark in das operative Geschäft eingebunden, zudem steht der Geschäftszweck im Vordergrund und spezifisches Know-how zu Prävention und BGF fehlt meist, aber auch die Zeit und firmeninterne Strukturen, um die Aufgaben der BGF organisatorisch und personell zu übergeben. Auch Vernetzung und kompakte Angebote werden deshalb kaum genutzt3. Die gesetzlichen Krankenkassen haben deshalb im Rahmen der gemeinsamen Initiative der BGF-KS 2025 einen bundesweiten Ideenwettbewerb initiiert und damit für KKU geeignete Anreize geschaffen, Ideen zur Gesundheitsförderung von Mitarbeiter:innen zu entwickeln und einzureichen mit dem Ziel, diese Ideen umzusetzen. Anknüpfend an den abgeschlossenen Ideenwettbewerb der BGF-KS soll nun zur Umsetzung der prämierten Ideen durch Dienstleister eine Vergabe von Rahmenverträgen über die Feinkonzeption, Koordination und Umsetzung von vorhandenen Ideen zum Erhalt und/ oder Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigten in Kleinst- und Kleinunternehmen sowie der Aufbereitung der in die Praxis umgesetzten Ideen im Rahmen der BGF-KS erfolgen.
Ziel der Ausschreibung ist der Aufbau eines Dienstleistungspools zur Umsetzung der prämierten Ideen aus dem Ideenwettbewerb der BGF-KS in den Gewinnerunternehmen. Insgesamt werden mehrere Rahmenvereinbarungspartner (3 - 5 Partner pro Los bzw. 3 – 7 Partner im Los 5, wobei ein Partner auch für mehrere Lose beauf-tragt werden kann) gesucht, die für den federführenden Verband vdek tätig werden und ihre Leistungen grundsätzlich bundesweit vor Ort in den jeweiligen Unternehmen erbringen sollen.
| Ilmoitusnumero | 533054-2025 |
|---|---|
| Ilmoitusta kuvaavat CPV-Koodit | Yrityskonsultointi, johdon konsultointi ja niihin liittyvät palvelut (79400000) |
| EUVL S | 155/2025 |
| Ilmoitustyyppi | Hankintailmoitus (tarjouspyyntö) |
| Aluekoodi | |
| Osoitetiedot |
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Abteilung Gesundheit
Askanischer Platz 1
10963 Berlin Berlin michaela.kindervater@vdek.com https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/533054-2025 |
| Osoite, johon tarjoukset tai osallistumispyynnöt on lähetettävä | |
| Liitteet | |
| Lähde | TED |