Umsetzen der Anforderungen und Ziele des projektbezogenen Vor-BIM-Abwicklungsplans sowie Erstellen und Fortschreiben des BIM-Abwicklungsplans unter Berücksichtigung der Anwendungsfälle AWF 1, 3, 5, 10, 11, 16 - 19 gem. BIM4INFRA2020 - Teil 6, April 2019
Durch die Dauer der Pilotierung des Projektes ist mit einer Wiederaufnahme der
Planungstätigkeiten ist ab August 2027 zu rechnen. Hieraus ergibt sich eine o.g. Zeitspanne
von rd. 3,5 Jahren, in der Zusatzkosten durch Preis- und Lohnsteigerungen beim AN
entstehen und in der Angebotskalkulation nicht berücksichtigt waren. Hierfür ist im Rahmen
dieses Nachtrages eine vertragliche Lösung zu finden.
Um die finanziellen Folgen des Unterbruchs zu entschädigen, schlägt der AN vor, in
Anlehnung an die Teuerungsraten (DeStatis) für Ingenieurdienstleistungen bzw.
freiberufliche beratende Tätigkeiten, die im Hauptangebot gewährten Nachlässe zu
reduzieren. Mit dieser Reduzierung wird kein Eingriff in die Honorarregelungen der HOAI
vorgenommen, wodurch weitere Vertragliche Eingriffe nicht erforderlich werden. Als
Minderung des Nachlasses wurde vorgeschlagen, die bisher gewährten 25 % auf 10 % für
alle Leistungsbilder für den oben benannten Zeitraum von rd. 3,5 Jahren zu reduzieren.
Anzuwenden ist die Regelung daher auf alle noch zu erbringenden Leistungen des
vertraglichen Umfangs. Über die Anwendung dieses Procederes wurde Einvernehmen
zwischen AG und AN im Rahmen der Abstimmung vom 11.06.2026 erzielt.
Des Weiteren werden die ermittelten Herstellungskosten der empfohlenen Vorzugsvariante
(Kostenschätzung nach DIN 276) stark von den bisher herangezogenen anrechenbaren
Kosten aus den VGV- Verfahren abweichen, hier sollte eine dem tatsächlichen Projektstand
angemessene Kostenbasis zur Honorarermittlung herangezogen werden.
Bereits mit Schreiben vom 20.02.2026 wurde darum ersucht, die Honorarabrechnung bis
zur Vorplanung auf Basis der Kostenschätzung vorzunehmen, da dieser Planungsstand
näher an den zu erwartenden Baukosten als die bisherige Kostenannahme aus dem VgV-
Verfahren. Die im Rahmen der HOAI zulässige Abrechnungsmodalität ist im vorliegenden
Projekt zweckdienlich, da im Rahmen der Entwurfsplanung zu erstellende
Kostenberechnung erst frühestens 2028 zur Verfügung stehen wird. Über die Anwendung
wurde ebenfalls Einvernehmen zwischen beiden Parteien erzielt. Die angepasste
Abschlagsrechnung mit den anrechenbaren Kosten der Kostenschätzung ist entsprechend
mit Leistungsstand LPH 2 einzureichen.
Konsequenterweise sind die Vertragstermine in Abhängigkeit schlussendlich auf Basis der
Dauer des eingetretenen Unterbruchs, fortzuschreiben. Da diese Dauer aktuell noch nicht
belastbar abgeschätzt werden kann, ist diese Fortschreibung erst mit Festlegung der
Vorzugsvariante durch den AG und dessen Aufforderung zur Wiederaufnahme der Planung
sinnvoll. Der Terminplan wird um die Dauer der Pilotierung um 3,5 Jahre angepasst.
| Ilmoitusnumero | 595309-2026 |
|---|---|
| Ilmoitusta kuvaavat CPV-Koodit | Insinöörialan suunnittelupalvelut (71320000) |
| EUVL S | 166/2026 |
| Ilmoitustyyppi | Lisätietoilmoitus |
| Aluekoodi | |
| Osoitetiedot |
Emschergenossenschaft Essen online.vergabe@eglv.de https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/595309-2026 |
| Osoite, johon tarjoukset tai osallistumispyynnöt on lähetettävä | |
| Liitteet | |
| Lähde | TED |