2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550

Berlin, Saksa | DB Station&Service AG (Bukr 11)
Julkaistu 3 viikkoa sitten | 10.8.2026 Alkuperäinen ilmoitus

Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel,
— Um- bzw. Neubau der bestehenden S-Bahnanlagen im Bahnhof Laim und im Ostbahnhof,
— Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof.
Gegenstand dieser Vergabe sind Planungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp) Hauptbahnhof und Marienhof, welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u.a. U-Bahn, Tram und Bus, her.

Die Ausführungsplanung der Bodenplatte wurde bereits für die Bauausführung freigegeben. Nachdem beim Aushub an der
Trennschlitzwand der anstehende Boden sich als extrem fester Tonstein und nicht wasserführend herausgestellt hat, wurde
entschieden um auch Kosten und Bauzeit einzusparen auf die Einfahrttöpfe aller Tunnelvortriebe zu verzichten. Für den ersten
Tunnelvortrieb des ERS wird auf jeden Fall auf diese Einfahrttöpfe verzichtet. Jedoch soll die Möglichkeit erhalten bleiben
gegebenen falls aus den Erkenntnissen des ersten Vortriebes doch noch auf Einfahrttöpfe zurückzugreifen zu können. Daher
muss die Ausführungsplanung der Bodenplatten noch einem neu beplant werden und die relevanten Schal- und
Bewehrungspläne neu erstellt werden.
Die Überarbeitung der Ausführungsplanung ist für das Leistungssoll zwingend erforderlich, weil eine Bodenplatte ohne diese
Anpassungen nicht mängelfrei gebaut werden kann. In der Phase der Ausführungsplanung müssen alle Fachplanungen
(Tragwerk, Technische Gebäudeausrüstung, Spezialtiefbau) so koordiniert werden, dass eine fehlerfreie, ausführbare
Bauanleitung für die Baustelle entsteht.
In diesem Sinne sind die angeordneten Teilleistungen für das Erreichen des geschuldeten Werkerfolgs notwendig:
1. Integration der Haustechnik (Leerrohre & Schachtanbindung)
Die Einarbeitung der Haustechnik ist in der Ausführungsplanung (Lph 5) zwingend erforderlich, da Leerrohre und
Schachtanbindungen die tragende Bodenplatte direkt durchbrechen und eine sofortige,
gewerkeübergreifende Koordinierung zur Vermeidung von Kollisionen erfordern. Um das geschuldete Leistungssoll einer
mängelfreien und baubaren Anleitung zu erfüllen, müssen diese Aussparungen vor der Betonage statisch berücksichtigt und
exakt vermaßt sein; eine unterlassene Integration würde spätere Kernbohrungen erzwingen, welche die Bewehrung beschädigen
sowie die Dichtigkeit und Tragfähigkeit des Bauteils gefährden könnten.
2. Geometrische Anpassungen für den Bauablauf (Einfahrtöpfe)
Die Anpassung der Einfahrtöpfe verändert die äußere Geometrie sowie die Bewehrungsführung der Bodenplatte grundlegend und
ist damit eine unbedingte Voraussetzung für die tatsächliche bauliche Umsetzung auf der Baustelle. Diese Planungsänderung ist
für das Leistungssoll notwendig, weil die Ausführungspläne dem Baustellenpersonal die endgültigen Schal- und
Bewehrungsmaße für ein fehlerfreies Einmessen vorgeben müssen; ohne diese Aktualisierung wäre eine korrekte Schalung in der
Baugrube unmöglich, was den gesamten Bauablauf sowie die nachfolgenden Vortriebsarbeiten blockieren würde.
3. Standsicherheit und Haftung während der Bauphase (Schildfahrten)
Die geänderten Schildfahrten der Tunnelbohrmaschine erzeugen unvorhergesehene statische Lasten und dynamische
Druckkräfte auf die bestehenden Schlitzwände, was den rechnerischen Nachweis der Lagesicherung während dieser kritischen
Bauphase rechtlich und technisch zwingend erforderlich macht. Diese Untersuchungen gehören zum geschuldeten Leistungssoll,
da der Auftragnehmer eine genehmigungs- und ausführungsreife Planung schuldet, die die Standsicherheit und Schadensfreiheit der Verbaustrukturen während der Durchfahrt garantiert; ohne diese geprüften statischen Nachweise fehlt der Planung die
baurechtliche Freigabefähigkeit, was zu einem sofortigen Stopp des Tunnelvortriebs führen würde.

Ilmoitusnumero 554028-2026
Ilmoitusta kuvaavat CPV-Koodit Arkkitehti-, insinööri- ja suunnittelupalvelut (71240000)
EUVL S 153/2026
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