Abbrucharbeiten, Entkernung, Schadstoffsanierung

Berlin, Saksa | ringberlin Halle 2 Projektgesellschaft GmbH
Julkaistu 3 päivää sitten | 10.6.2026 Alkuperäinen ilmoitus

Auf dem historisch gewachsenen Industrieareal an der Ringstraße in Berlin-Mariendorf soll ein hochmoderner und international konkurrenzfähigen Modell-Campus für junge Unternehmen und Start-Ups entstehen. Der Name des Projekts: „Ringberlin“. Das Gelände umfasst rund 108.000 m2 Grundstücksfläche. Die Gebäude 8, 9, 10 und die Hallen 1 bis 5 stehen unter Denkmalschutz. Der Umbau und die Sanierung betreffen die komplette Halle 2 und greifen dabei auch in die Grundstruktur der Halle ein. Das Gebäude wird beräumt zur Bauausführung übergeben.
Die ausgeschriebenen Arbeiten umfassen die vorgezogenen Maßnahmen des Rückbaus und der Schadstoffsanierung im Gebäude der Halle 2. Auf den abgerochenen Flächen (Bodenplatte) ist ein Grobplanum herzustellen, das frei von Abfällen und von mineralischen Störstoffen mit einer Kantenlänge >5 cm ist. Flächen zum zwischenzeitlichen Aufstellen der Baustelleneinrichtung sowie zur Nutzung als Zwischenlagerplatz für Abbruchbaustoffe sind gemäß Baustelleneinrichtungsplan vorhanden. Auf der Baustelle gibt es keine Wasser-, Strom- und Abwasseranschlüsse.
Folgende Hauptleistungen sind auszuführen:
- Rückbau der Schadstoffe in Fußböden, Bodenplatte Wände, Decken, Installationen etc.
- Abbruch nicht schadstoffhaltiger Wände, Bodenplatten, Unterhandecken, etc.
- Entfernung von alten Wand- und Deckenanstrichen, schadstoffhaltig und schadstofffrei
- Beräumung von Ablagerungen
- Möglichst sortenreine Trennung der Abfälle und Haufwerksbildung
- Probenahme und Analytik
- Aufnahme und Transport der Bauabfälle zur Verwertung bzw. zu den Entsorgungsanlagen
- Verfüllung von Baugruben
- Herstellen Planum.
Sämtliche Stoffe, die laut Leistungsverzeichnis von der Baustelle zu entfernen sind, sind durch den Auftragnehmer einer Wiederverwendung oder geordneten Deponierung zuzuführen. Die Verwertungs- und Deponiekosten sind in die Einheitspreise für die Abfallentsorgung einzurechnen. Es ist sicherzustellen, dass die Arbeiten durch geschultes Fachpersonal ausgeführt werden. Bei der Bindung von Subunternehmern sind Eignung der Unternehmen und Fachkunde der Arbeitnehmer des Subunternehmers nachzuweisen.

Zunächst waren die Umstände, aufgrund derer die Änderungen erforderlich geworden sind, für den Auftraggeber nach § 22 EU Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VOB/A nicht vorhersehbar. Gegenstand ist die Änderung des Verfahrens zur Entfernung der asbesthaltigen braunen Wandfarbe. Ursprünglich war geplant, die asbesthaltige braune Wandfarbe auf verputztem Mauerwerk mittels emissionsarmer Verfahren gem. DGUV 201-012, BGI 664 z.B. BT 17 oder BT 40 zu entfernen. Während der Ausführung wurde jedoch festgestellt, dass sich die asbesthaltige Wandfarbe auch auf losen Putzschichten und unverputztem Mauerwerk befand. Das vorgegebene BT-Verfahren kann in Mauerwerksfugen indes nicht ausgeführt werden, weshalb das Verfahren zur Entfernung der asbesthaltigen Farbbeschichtung geändert werden musste. Als einzig anwendbare Technologie kam das HDW-Verfahren mit 500 bar und Heißwasser in Betracht. Der Auftrag wurde daher mit dem 3. Nachtrag, Pos. 80 "asbesthaltige braune Wandfarbe entfernen" um die zuvor beschriebenen Leistungen verändert. Das geänderte Verfahren führte zu Mehrkosten, die den Gegenstand des Nachtrags bilden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt durch die Auftragsänderung gem. § 22 EU Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VOB/A unverändert. Darüber hinaus liegt die Erhöhung der Auftragssumme durch die einzelne Auftragsänderung auch unter 50% der ursprünglichen Auftragssumme gem. § 22 EU Abs. 2 Satz 2 VOB/A.

Ilmoitusnumero 402340-2026
Ilmoitusta kuvaavat CPV-Koodit
EUVL S 111/2026
Ilmoitustyyppi Lisätietoilmoitus
Aluekoodi
Osoitetiedot ringberlin Halle 2 Projektgesellschaft GmbH
Berlin
hello@ringberlin.de
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/402340-2026
Osoite, johon tarjoukset tai osallistumispyynnöt on lähetettävä
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