Bielefeld | Nichtoffener freiraumplanerischer ettbewerb nach RPW 2013 und VgV 2016 – Neugestaltung Brackweder Freiraumband

Bielefeld, Saksa | Stadt Bielefeld
Julkaistu 14 tuntia sitten | 27.5.2026 Määräaika: 3 kuukautta kuluttua | 28.8.2026 04:41 Alkuperäinen ilmoitus

Brackwede ist ein lebendiger und vielschichtiger Bezirk mit historischer Identität und ausgeprägtem Selbstverständnis. Die gewachsene, heterogene Struktur, die aktive Bürgerschaft, die vielfältigen Nutzungen sowie die abwechslungsreichen Grün- und Freiräume, eingebunden in die prägenden Landschaftsräume des Teutoburger Waldes, des Sennefriedhofs und entlang des Bockschatzteichs prägen das Bild des Stadtbezirks. Der Bereich rund um die Hauptstraße mit seiner vielfältigen Mischung aus Gebäuden unterschiedlicher Epochen und Nutzungen, zentralen Versorgungsangeboten, öffentlichen Einrichtungen und wichtigen Verkehrsfunktionen bildet das Herzstück des Stadtbezirks und prägt die Identität in besonderer Weise. Mit dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (INSEK) Brackwede liegt ein Planungsinstrument vor, das als Basis für die Weiterentwicklung des Stadtteilzentrums dient. Das im INSEK skizzierte "Brackweder Freiraumband" wird darin als Hauptmaßnahme beschrieben, wobei der nun ausgelobte Wettbewerb den ersten Entwicklungsbaustein bildet. Das Wettbewerbsgebiet umfasst das Brackweder Freiraumband mit dem Kirchplatz, dem Treppenplatz, der Treppenstraße sowie den Stadtparks I und II. Das Wettbewerbsgebiet umfasst eine Fläche von insgesamt rund 4,13 ha. Das Brackweder Freiraumband soll im Zusammenhang mit der Hauptstraße sowie den angrenzenden Stadträumen in seiner Bedeutung als räumlicher, funktionaler und identitätsstiftender Kern Brackwedes gestärkt werden. Hierfür gilt es, die Räume entsprechend ihrer Funktionen zu gestalten und sie besser untereinander sowie mit den umgebenden Quartieren und Landschaftsräumen zu vernetzen. Das Freiraumband soll als Identifikations- und Gemeinschaftsort sowie Aushängeschild Brackwedes entwickelt werden. Es soll ein neuer, in seinen Grundzügen aufeinander abgestimmter Gestaltungsduktus über alle Freiräume hinweg geschaffen und zugleich der individuelle Charakter der jeweiligen Orte berücksichtigt werden. Es gilt, attraktive Angebote für verschiedene Generationen und Zielgruppen, ein nutzungsspezifisches, neues, vielfältiges Bewegungs-, Spiel- und Verweilangebot und damit lebendige und urbane Räume zu schaffen. Hierfür stehen der Stadt Bielefeld Nettobaukosten für die Kostengruppe 500 in Höhe von 6,5 Mio. EUR zur Verfügung. Die Stadt Bielefeld plant die freiraumplanerische Neugestaltung des Brackweder Freiraumbandes. Für diese Maßnahmen lobt das Bauamt der Stadt Bielefeld einen nichtoffenen freiraumplanerischen Wettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren aus. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Gewährung von Fördermitteln und der Zustimmung der Gremien, das Verhandlungsverfahren mit dem oder der ersten Preisträgerin/dem ersten Preisträger eröffnen, - sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, - soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. Es ist vorgesehen, die weitere Umsetzung in drei Bauabschnitten zu realisieren: 1. Bauabschnitt Kirchplatz, Treppenplatz, Treppenstraße, 2. Bauabschnitt Stadtpark I, 3. Bauabschnitt Stadtpark II. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt bis mindestens einschließlich Leistungsphase 5 des Leistungsbildes Freianlagen nach § 39 HOAI nach der Honorarzone IV Mittelsatz. Optional erfolgt eine stufenweise Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 9. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis. Mit der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren ist die Verpflichtung verbunden, im Falle der Beauftragung die o. g. Leistungen zu erbringen.

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