ESTW Kreiensen II VP II Bauleistung 1820 BÜ km 10,9 Kirchweg, BÜ km 13,4 Auhagenstraße (B1), BÜ 15,3 Brunnenstraße (Klinik Lindenbrunn)

Frankfurt Main, Saksa | DB Netz AG (Bukr 16)
Julkaistu 2 kuukautta sitten | 16.4.2026 Alkuperäinen ilmoitus

ESTW Kreiensen II VP II Bauleistung
1820 BÜ km 10,9 Kirchweg, BÜ km 13,4 Auhagenstraße (B1), BÜ 15,3 Brunnenstraße (Klinik Lindenbrunn)

08 - Bei der Änderung handelt es sich um zusätzlichen Bodenaustausch von 30 bis 40 cm, um die Standsicherheit und Tragfähigkeit der Baumaßnahme sicherzustellen.
09 - Im Zuge der Erneuerung des BÜ Auhagenstr. musste kurzfristig von einer Monolithbauweise auf eine Rammrohrgründung wechseln. Grund hierfür war ein Schachtdurchlass am geplanten Standort des Antriebes A2
10 - Die vertraglich geschuldete Bauleistung wurde aufgrund der örtlichen Gegebenheiten geändert. Im Zuge der Straßenverbreiterung wurde ein Kombigitter eingebaut, welches nicht Bestandteil des LV war. Es wurde jedoch aufgrund der örtlichen Boden- und Tragfähigkeitsanforderungen erforderlich.
14 - Die geltend gemachte Leistung "Einbau eines Kombigitters" ist nicht vom HLV umfasst. Dies war für die zusätzliche Stabilisierung des Bodens erforderlich. Dies stellt eine erforderliche zusätzliche Leistung nach S 2 Abs.6 VOB/B dar und könnte somit vergütungsfähig sein.
18 - Laut HLV 6.8.70 soll eine Spannbetonpfosten mit einer Länge von 220 cm materialisiert werden. Durch eine technische Änderung wird eine Länge von 320 cm erforderlich. Dieser muss neu materialisiert werden.
29 - Im HLV sind die diversen Restleistungen Kabeltiefbau- und Kabelzugarbeiten nicht vorgesehen und daher nicht Bestandteil des geschuldeten Bausolls. Im Februar 2025 mussten noch diverse Restleistungen Kabeltiefbauund Kabelzugarbeiten ausgeführt werden, um den zu diesem Zeitpunkt noch gültigen IBN-Zeitpunkt für IBN II einhalten zu können. Der NU Kabelzug (Fa. Samel) der Fa. Fischer war zu diesem Zeitpunkt, der schon außerhalb der Vertragslaufzeit des NU lag, nicht verfügbar.
Daher fragte die Projektleitung bei dem AN an und beauftragte diesen hinsichtlich dieser ausstehenden Restleistung. Nach der Anfrage durch den AG bei dem AN, bestätigte der AN am 06.02.2025 seine Verfügbarkeit für die allgemeinen Kabeltiefbauarbeiten sowie Kabelzugarbeiten nach Anweisung der Bauüberwachung bzw. Projektleitung vor Ort. Darüber hinaus erteilte er bzgl. dieser Restleistungen Hinweise hinsichtlich der Kabellängen und bat den AG bis um 18:00 Uhr mitzuteilen, ob er dieses Angebot annimmt um mit der Einsatzplanung zeitnah zu beginnen. Noch am selben Tag stimmte der AG, vertreten durch den Herrn Kotlan,um 17:42 Uhr dem Angebot des AN zu. Daraufhin erteilte der AN am 07.02.2025 wie besprochen, die Informationen hinsichtlich des Arbeitsbeginns mit. In der Gesamtauslegung ist daher seitens des AG von einer Anordnung im Sinne des § 1 Absatz 4 VOB/B auszugehen.

Ilmoitusnumero 262104-2026
Ilmoitusta kuvaavat CPV-Koodit Rautateiden rakennustyöt (45234100)
EUVL S 75/2026
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