Die Beschaffung umfasst ein breites Spektrum an Leistungen in den Bereichen Oberbau, Kabeltiefbau, Freianlagen, KIB, Oberleitung, EEA 50Hz, Verkehrsstationen, TK, und LST.
Diese Leistungen werden im Rahmen der Generalsanierung der Strecke Hamburg-Berlin in der Totalsperrung vom 01.08.2025 - 30.04.2026 erbracht.
Die anstehenden Maßnahmen sind im Folgenden aufgeführt:
1. Weichenerneuerungen
2. Neubau von Weichenverbindungen
3. Bau neuer Überleitstellen
4. Dazugehörige elektrische Energieanlagen (EEA) / Telekommunikation
5. Neubau von Weichenheizstationen
6. Anpassung und Neubau von Oberleitungsanlagen
7. Kabeltiefbau
8. Gleiserneuerungen und Schienenerneuerungen inklusive LST-Begleitarbeiten
9. Erneuerung eines Durchlasses
10. Neubau bzw. Rückbau von Bahnsteigen
11. Bahnsteigverlängerungen
12. Ersatz von bestehenden Lärmschutzwänden (LSW)
13. Maßnahmen Freianlagen für ESTW Modulgebäude
0032 / 027
Gemäß den vertraglichen Grundlagen war die Lieferung der Schienenauszüge für den Einbau im Kreuzungsbauwerk Rothenburgsort entsprechend dem abgestimmten Bauablauf für den 10.10.2025 vorgesehen. Die Planung und Kalkulation des Auftragnehmers basierten auf dieser terminlichen Vorgabe. Eine vorgezogene Bereitstellung der Schienenauszüge sowie damit verbundene zusätzliche logistische Leistungen waren im Leistungsverzeichnis nicht berücksichtigt.
Abweichend von der vertraglichen Annahme erfolgte die Lieferung der Schienenauszüge durch den Auftraggeber bereits am 25.09.2025. Aufgrund der vorzeitigen Lieferung war ein unmittelbarer Einbau zu diesem Zeitpunkt betrieblich nicht möglich.
Infolgedessen mussten die Schienenauszüge vor dem vorgesehenen Einbauzeitpunkt mittels Gleisbaukran entladen und zwischengelagert werden.
Die vorgezogene Entladung und Zwischenlagerung machten zusätzliche logistische Maßnahmen erforderlich, darunter die Organisation der AZ-Logistik, die Bereitstellung geeigneter Lagerflächen sowie der Einsatz von Fachpersonal zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Handhabung und Lagerung des Materials. Diese Leistungen dienten der Sicherung des Bauablaufs und der Vermeidung von Schäden an den Schienenauszügen.
Die beschriebenen Leistungen stellten eine Abweichung vom vertraglich zugrunde gelegten Bauablauf dar und waren ohne die vorzeitige Lieferung durch den Auftraggeber nicht erforderlich gewesen. Sie waren weder Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen noch bei Angebotsabgabe vorhersehbar. Die Änderung betrifft ausschließlich die zusätzlichen Maßnahmen zur Entladung, Zwischenlagerung und logistischen Abwicklung der Schienenauszüge infolge der geänderten Bereitstellung durch den Auftraggeber.
0035 / 030
Gegenstand des Hauptvertrages sind die vertraglich geschuldeten Oberbau- und Weichenarbeiten gemäß Leistungsverzeichnis.
Die Leistungen basierten auf der Annahme, dass die Weichen im Bahnhof Billwerder mittels Weichentransportwagen (WTW) angeliefert werden und ein manuelles Biegen der Weichenzungen nicht erforderlich wird. Eine gesonderte, vorsorgliche Vorhaltung eines Biegetrupps war im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehen.
Im Zuge der Bauausführung ergab sich die Notwendigkeit, zusätzliche Maßnahmen zur Absicherung des Bauablaufs zu treffen.
Mit E-Mail des Auftraggebers vom 24.09.2025 wurde der Auftragnehmer angewiesen, vorsorglich einen gesonderten Biegetrupp einschließlich qualifizierten Fachpersonals für das Biegen der Weichenzungen der Weichen 95 und 96 im Bahnhof Billwerder bereitzuhalten. Die Anordnung erfolgte für den 29.09.2025 und diente der Sicherstellung der termingerechten Bauausführung sowie der Minimierung von Risiken im Bauablauf, falls die geplante Anlieferung der Weichen per WTW nicht wie vorgesehen hätte umgesetzt werden können.
Durch diese Anordnung wurde der Auftragnehmer verpflichtet, zusätzliches Personal sowie die erforderliche technische Ausstattung bereitzustellen und für den genannten Zeitraum vorzuhalten. Diese Leistung ging über den ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistungsumfang hinaus und stellte eine Abweichung vom zugrunde gelegten Bau-Soll dar. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe war diese vorsorgliche Maßnahme weder vorgesehen noch kalkulatorisch berücksichtigt.
Die Änderung betrifft ausschließlich die zusätzliche, anlassbezogene Vorhaltung eines Biegetrupps für das Weichenbiegen und ist räumlich auf den Bereich der Weichen 95 und 96 im Bahnhof Billwerder begrenzt. Weitere vertraglich geschuldete Leistungen bleiben hiervon unberührt.
Die infolge der Anordnung entstandenen zusätzlichen Aufwendungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der geänderten Vorgabe des Auftraggebers und der daraus resultierenden Anpassung des Bauablaufs. Eine Prüfung der Höhe der hieraus resultierenden Mehrkosten erfolgt gesondert im Rahmen eines prüffähigen Nachtragsangebots.
0046 / 039
Im Zuge der Bauausführung im Rahmen der Generalsanierung Hamburg–Berlin wurde im Streckenabschnitt Aumühle–Schwarzenbek ein erhöhter Erneuerungsbedarf am Oberbau festgestellt. Zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustands der Strecke ordnete der Auftraggeber mit Schreiben von Herrn Asmus vom 11.09.2025 die Durchführung einer zusätzlichen Schienenerneuerung über eine Länge von ca. 9.100 m an.
Die angeordnete Maßnahme umfasst den Wechsel der Schienen einschließlich der hierfür erforderlichen Nebenleistungen. Dazu zählen insbesondere der Austausch defekter Kleineisen, ZW-Wechsel, Schweißarbeiten, der Spannungsausgleich sowie die anschließende Durcharbeitung des Gleises. Die Lieferung der Neuschienen erfolgt durch den Auftraggeber; die Ausführung der Schienenerneuerung sowie der damit verbundenen Leistungen obliegt dem Auftragnehmer.
Diese Leistungen waren im ursprünglichen Leistungsverzeichnis sowie im vertraglich geschuldeten Leistungsumfang nicht enthalten und konnten bei Vertragsabschluss weder dem Umfang noch der Art nach berücksichtigt werden. Durch die Anordnung des Auftraggebers ergab sich eine Änderung des vorgesehenen Bauablaufs sowie ein zusätzlicher Leistungsumfang, der über die ursprünglich vereinbarten Leistungen hinausgeht.
Die Änderung dient der Wiederherstellung bzw. Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Oberbauzustands und ist technisch erforderlich, um die betrieblichen und sicherheitsrelevanten Anforderungen an die Strecke zu erfüllen. Eine Änderung des vertraglich geschuldeten Leistungsziels ist mit der Maßnahme nicht verbunden; vielmehr handelt es sich um eine zusätzliche, angeordnete Leistung zur Qualitätssicherung und Substanzerhaltung der bestehenden Infrastruktur.
| Ilmoitusnumero | 225017-2026 |
|---|---|
| Ilmoitusta kuvaavat CPV-Koodit | Radan purkutyöt (45234113), Radanrakennustyöt (45234116), Ajojohtojärjestelmän rakennustyöt (45234160), Rautatievaihteiden lämmitysjärjestelmä (34944000), Liikennöinti- ja kuljetusalan rakennukset (45213300), Putkijohtojen, tietoliikenne- ja voimalinjojen, teiden, lentokenttien ja rautateiden rakentamistyöt; maanpinnoitus (45230000) |
| EUVL S | 64/2026 |
| Ilmoitustyyppi | Lisätietoilmoitus |
| Aluekoodi | |
| Osoitetiedot |
Vergabekammer des Bundes Bonn vk@bundeskartellamt.bund.de https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/225017-2026 |
| Osoite, johon tarjoukset tai osallistumispyynnöt on lähetettävä | |
| Liitteet | |
| Lähde | TED |