BIM-Planung: Ergänzungspaket S11 – TM 1 Ausbau der Erftbahn Los 1 und 2 Entwurfs- und Genehmigungsplanung (i.W. Lph 3-4 , Option Lph 6-7)

Frankfurt Main, Saksa | DB Netz AG (Bukr 16)
Julkaistu 7 päivää sitten | 7.1.2026 Alkuperäinen ilmoitus

BIM-Planung: Ergänzungspaket S11 - TM 1 Ausbau der Erftbahn Los 1 und 2 Entwurfs- und Genehmigungsplanung
(i.W. Lph 3-4 , Option Lph 6-7)

37 - Im Zuge des Projekts „Ausbau Erftbahn" wurde auf Grundlage der bereitgestellten Daten eine schalltechnische Untersuchung gemäß der 16. BImSchV für die Bereiche PFA 2 und 3 durchgeführt. Die ursprünglichen Berechnungen basierten auf den am 1 1.07.2024 abgestimmten Zugzahlen und auf den am 18.10.2024 aktualisierten Fahrzeugkategorien. Im weiteren Projektverlauf stellte sich heraus, dass die an den AN übermittelten Zugzahlen fehlerhaft waren. Am 06.06.2025 erfolgte daher die Mitteilung, dass diese durch neue, korrigierte Daten ersetzt werden müssen. Die Ubergabe der überarbeiteten Datengrundlage fand am 10.06.2025 statt. Damit entfiel die bisherige Berechnungsgrundlage, sodass sämtliche schalltechnischen Bewertungen erneut durchgeführt werden mussten. Die bisherigen Ergebnisse konnten dabei nicht weiterverwendet werden, da die Eingangsparameter inhaltlich maßgeblich verändert waren und die Nachvollziehbarkeit nur durch eine vollständige Neubearbeitung sichergestellt werden konnte. Aus Sicht des AG war diese Entwicklung im Rahmen der Sorgfaltspflicht bei Auftragsvergabe nicht vorhersehbar.
44 - Gemäß Hauptvertrag ist der Ausbau der Erftbahn zu einer vollwertigen S-Bahnstrecke zu planen. Im Bereich der Strecke 2601 km 1 9,45 bis 20,0 verläuft die Trasse in alter Bestandslage auf einen Dammbauwerk. Es werden Oberleitungsmaste gestellt, sowie eine Schallschutzwand neu errichtet. Die vorhandenen Bestandsböschung wurde im Zuge der Entwurfsplanung durch die Geotechnik auf eine ausreichendeStandsicherheit für die künftige Nutzung mit den entsprechenden Ausbaumaßnahmen überprüft. Im Ergebnis konnte für den Streckenabschnitt km 19,45 bis km 19,52 keine ausreichende Standsicherheit für den Planfall nachgewiesen werden. Eine Dammverbreiterung scheidet aus Platzgründen aus. Es wird eine Stützwandkonsruktion zur Sicherung der Dammlage erforderlich. Die Notwendigkeit konnte erst nach den geotechnischen Untersuchungen und der Standsicherheitsuntersuchngen in der Entwurfsund Genehmigungplanung festgestellt werden und war insofen vorher durch den AG im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht im Vorfeld nicht erkennbar.

Ilmoitusnumero 8747-2026
Ilmoitusta kuvaavat CPV-Koodit Insinöörialan suunnittelupalvelut (71320000)
EUVL S 5/2026
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