2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550

Berlin, Saksa | DB Station&Service AG (Bukr 11)
Julkaistu 2 kuukautta sitten | 8.10.2025 Alkuperäinen ilmoitus

Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel,
— Um- bzw. Neubau der bestehenden S-Bahnanlagen im Bahnhof Laim und im Ostbahnhof,
— Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof.
Gegenstand dieser Vergabe sind Planungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp) Hauptbahnhof und Marienhof, welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u.a. U-Bahn, Tram und Bus, her.

ANO 2048
Zusätzliche Leistungen, resultierend aus den Ergebnissen der Baugrund-, Bestands-, und Bauwerksuntersuchungen. Insbesondere sind Anpassungen und Ergänzungen der Planung infolge unbekannter Sparten und Einbauten im Baugrund trotz Voruntersuchung in dem vorliegenden Projekt aufgetreten. Hierbei erwiesen sich dievorliegenden Bestandsunterlagen zum Bauwerksbestand für die Bestandsgebäude, zum Teil aus der Vor- und unmittelbarenNachkriegszeit in der Bearbeitung zum Teil als lückenhalft, nicht ganz zutreffend oder zu wenig detailliert (u.a. Deckenaufbauten, Bewehrungsgehalte, Materialgüten, Abmessungen, etc.). Daher wurden im Rahmen der Bauleistung weiterführende Bestandsuntersuchungen im Rahmen der Gesamtleistung mit beauftragt. Die hierbei erzielten, weiterführenden Kenntnisse zum Bauwerksbestand hatten die gegenständlichen zusätzlichen Planungsleistungen zur Folge.
Die mit dem NT48 zu beauftragenden Leistungen sind in den bereits beauftragten Leistungen der VE550 zu den Abbrucharbeiten des MAN Dachs nicht enthalten. Die im NT29 enthaltenen Leistungen entsprechen der Teilkündigung der Leistungen der Fa. Zech Bau. Diese Leistungen der Ersatzvornahme zur Montagebrücke, Gerüstbühne und Durchgangshallenschutzwand wurden in der Anlage 1 des Teilkündigungsschreibens an die Fa. Zech Bau aufgelistet und nachfolgend beim AN InGe VE550 mit dem NA29 beauftragt und ausgeführt.
Die im Nachgang zur ausgesprochenen Teilkündigung durchgeführte Bestandsuntersuchung konnte vor NT29 nicht vorgenommen bzw. eingetaktet werden, da aufgrund der Verzögerungen anderer Gewerke und Behinderungen der Bereich der Bestandsgebäude um den Querbahnsteig nicht in dem Maße ungehindert zugänglich war, wie ursprünglich vorgesehen.
In diesem Sinne wurde die Bearbeitung des NT 29 auf Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchung und der bis dahin vorliegenden Bestandsunterlagen vorgenommen, da weitere, bereits im Rahmen der VE 30.4c beauftragte Bestandsuntersuchungen erst nach vorliegen einer fortgeschrittenen Planung zielgerichtet durchgeführt werden können. Erst nach Vorliegen einer Abbruchplanung mit Angabe der Schnittstellen, Abbruchreihenfolge sowie geplante Flächen- oder Punktbelastungen in Folge der Abbruchreihenfolge ist eine zielgerichtete weiterführende Bestandsuntersuchung über die vorliegenden Bestandsunterlagen hinaus zielführend, da ohne diese Angaben eine Bestandsaufnahme des Gesamtgebäudes unter Abdeckung aller eventuell notwendigen Untersuchungen ohne diese vorher einzugrenzen, sowohl wirtschaftlich wie auch terminlich nicht darstellbar sind.
Demzufolge ergibt sich eine Änderung der zu erbringenden Leistungen aufgrund der unvorhersehbaren Änderung der bestehenden Bedingungen und Umstände. Die Koordination der Durchführung und anschließenden Auswertung der zusätzlich erforderlichen Bestands- und Bauwerksuntersuchungen ist integraler Bestandteil dieser Leistung. Dabei sind auch die Schnittstellen zu anderen Gewerken und zum ANBau zu koordinieren und mögliche Ausführungsvarianten fachlich zu bewerten. Diese Koordination ist erforderlich, weil der ANBau die Bauleistungen mit einer Vielfalt Meinungen von den beteiligten AN in einem weiterhin in Betrieb befindlichen Bereich des Hbf und gleichzeitig mit technischen Komplexitäten bewältigen muss.

Ilmoitusnumero 662981-2025
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EUVL S 194/2025
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