ESTW Flörsheim, Planungsleistungen Beseitigung Bahnübergang Posten 35 im Bahnhofsbereich Mainz-Kastel, Strecke 3603 km 33,375: LOS 1 Planung Ausrüstungstechnik und EEA; LOS 2 Planung BÜ und PU

Frankfurt Main, Saksa | DB Netz AG (Bukr 16)
Julkaistu 5 päivää sitten | 19.5.2026 Alkuperäinen ilmoitus

Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.

Im Rahmen der Umstellung auf die ESTW-Technik ist der Bahnübergang Posten 35 zurück zu bauen.

Die BÜ-Ersatzmaßnahme umfasst den Neubau oder die Verlängerung einer vorhandenen Personenunterführung für Fußgänger und Radfahrer auf die Rheinuferseite sowie den Neubau barrierefreier Zugänge an allen neu zu errichtenden Auf- bzw. Abgängen.

Hinzu kommen der Rückbau der Verkehrsanlage, der Befestigung des Bahnüberganges BÜ Po 35 und dafür notwendige Anpassungen der elektrotechnischen Anlagen, der Telekommunikation, der Leit- und Sicherungstechnik sowie der Oberleitungsanlage.

LOS 1 Ausrüstungstechnik und EEA:
- Fachplanung Technische Ausrüstung 50 Hz
- Planung Technische Streckenausrüstung OLA, LST und TK

LOS 2 Planung BÜ und PU:
- Objektplanung Verkehrsanlagen
- Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Fachplanung Tragwerksplanung

06 - Die Nachtragsleistung umfasst die Planung eines wasserdichten Baugrubenverbaus als eigenständiges Objekt zur Sicherung der Baugrube, insbesondere zum Schutz vor Grundwasser, Erdverlagerungen und Einsturz.
Der AN begründet den Nachtrag damit, dass der wasserdichte Verbau eine eigenständige technische Funktion erfüllt und gemäß § 2 Abs. 1 HOAI als separates Objekt zu bewerten ist. Der Verbau ist damit unabhängig von den übrigen Bauwerken (z. B. Personenunterführung und Rampen) zu betrachten und stellt keinen reinen Baubehelf dar.
Da die Planung eines solchen eigenständigen Bauwerks nicht Bestandteil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs ist, handelt es sich hierbei um eine zusätzliche Leistung.
07 - Der AN fordert Mehrkosten für die erneute Durchführung der Versickerungsberechnung für eine Versickerungsrigole im Rahmen der Entwurfsplanung.
Die Nachtragsleistung umfasst die Neuberechnung und Dimensionierung der Versickerungsrigole gemäß dem aktualisierten Regelwerk DWAA
138-1, einschließlich Erstellung des entsprechenden Dimensionierungsnachweises.
Die ursprüngliche Versickerungsberechnung wurde im Rahmen der Entwurfsplanung im April 2024 auf Grundlage des Regelwerks ATV-DVWKA 138 durchgeführt und stellt eine vertraglich geschuldete Leistung dar.
Auf Anforderung der Planfeststellungsbehörde vom 03.11.2025 musste die Berechnung jedoch auf Basis des neuen Regelwerks DWA-A 138-1 (Einführung Oktober 2024) erneut durchgeführt werden.
Da die erneute Berechnung auf einer nachträglichen behördlichen Anforderung sowie einer Änderung der technischen Regelwerke basiert und somit über den ursprünglich beauftragten Leistungsumfang hinausgeht, entsteht ein zusätzlicher Planungsaufwand. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrages und stellt somit eine zusätzliche Leistung dar.

Ilmoitusnumero 345440-2026
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